Frage bezüglich Weihnachtsgeld in der Elternzeit!?
ich habe ja in dem Jahr in dem Jana geboren wurde noch regulär mein Weihnachtsgeld erhalten. Dann habe ich für 2003 auch nochmal Weihnachtsgeld erhalten. Und dieses Jahr steht es mir wohl nciht mehr zu. Habe mit unserer PA telefoniert und die Dame sagte mir das es einer Mutter im Erziehungsurlaub nur bis vollendung des ersten Lebensjahres zusteht. Stimmt das?? Kann man das irgendwo nachlesen??
Wer kennt sich mit sowas aus?? Und kann mir weiterhelfen.
LG und vielen Dank im vorraus Alex mit Jana
Re: Frage bezüglich Weihnachtsgeld in der Elternzeit!?
ich habe im ersten Jahr auch schon kein Weihnachtsgeld mehr bekommen. Das hängt aber vo jeweiligen Tarif ab. Vielleicht fragst du mal bei der gewerkschaft nach!?
LG Susi
Re: Frage bezüglich Weihnachtsgeld in der Elternzeit!?
Ich hatte mich auch gefreut und hab in den Unterlagen geguckt. Die ersten 12 Monate voll danach anteilig. Tja ich bekomm auch nix mehr, da Sarah ja in Nicos Elternzeit geboren wurde. Letztes Jahr kamen die 1700 euro ganz pracktisch, dieses Jahr kämen sie noch besser, ist aber leider nicht so :(
lg anke
Re: Frage bezüglich Weihnachtsgeld in der Elternzeit!?
habe gerade mal gegoogelt:
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Bei allen Fragen rund um's Weihnachtsgeld ist deshalb zunächst einmal zu klären, ob der Anspruch des Arbeitnehmers irgendwo ausdrücklich geregelt ist.
Wird im Arbeitsvertrag eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung bezeichnet, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird, so kann der Arbeitgeber in jedem Jahr erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob, unter welchen Voraussetzungen und an welche Arbeitnehmer eine Gratifikation gezahlt werden soll (Fortführung von BAG 05.06.1996, 10 AZR 883/95, NZA 1996,1028).
Weihnachtsgeld: Im Erziehungsurlaub darf der Anspruch "ruhen"
Es verstößt weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Frauen und Männer, wenn Arbeitgeber Weihnachtsgeld nicht zahlen, wenn ein Arbeitsverhältnis wegen Erziehungsurlaubs "ruht". (Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 840/98)
Weihnachtsgeld: Auch Mutterschutz und Erziehungsurlaub sind "Arbeit"
Ist für den Anspruch auf Weihnachtsgeld Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis über den 31. März des folgenden Jahres hinaus fortbesteht, so ist es auch dann zu zahlen, wenn eine Mitarbeiterin zu diesem Zeitpunkt im Mutterschutz oder Erziehungsurlaub ist - wenn dafür der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. (Landesarbeitsgericht Berlin, 13 Sa 1734/99)
----> Sieht so aus, als könnte der AG recht frei darüber entscheiden, ob er dir noch Weihnachtsgeld zahlt, vorausgesetzt, es ist nicht klar im Tarifvertrag oder deinem Arbeitsvertrag geregelt.
LG, Anja
Re: Frage bezüglich Weihnachtsgeld in der Elternzeit!?
DANKÖÖÖÖÖÖÖ
LG Alex
P.S. habe meiner Maus nun mal etwas gekocht. Mal sehen ob sie es isst wenn sie gleich wach wird.
Re: Frage bezüglich Weihnachtsgeld in der Elternzeit!?
LG Tanja und Simon 22.10.02 und Pia 35.SSW
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