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Ferienanspruch nach MU - SCHWEIZ

Hallo Ihr Lieben
ich arbeite bis Dezember, kündige nach MU auf Ende April. Obwohl ich von Jan. bis April nicht arbeite, jedoch weiter Angestellte bin, frage ich mich, ob ich für die 4 Monate nicht Ferienanspruch habe d.h. 4/12. Das wären immerhin 6 Tage ich ich meiner Bude nicht schenken möchte. Die 6 Tage könnte ich dann noch in diesem Jahr nehmen, da ich ja nach April nicht mehr arbeitet werden.
Mann, ist das kompliziert, kommt irgendjemand meinem Kauderwelsch nach??????
Lieben Dank für Eure Auskunft.
Gruss einer sehr verwirrten Annika
Bisherige Antworten

Re: Ferienanspruch nach MU - SCHWEIZ

Hallo Annika
Ganz ehrlich, auch ich bin so ziemlich verwirrt. Die
einen haben zb 6 Monate Muterschutz andere 3 oder
die meisten wie ich 2 Monate.
Mit den Ferien Ansprüchen ist es das gleiche. Meine
Firma zahlt mir die Ferien aus. Dh. mein Mutterschutz
verlängert sich um diese 2.5 Tage.. Aber so wie ich
informiert bin, hast Du diese Ferien Tage zu gut.
Ist es Dir möglich bei Deiner Personalabteilung nach
zu fragen? Wenn nicht, gib mir doch bescheid, ich frage
mal bei uns nach. Ich habe das Glück in einer sehr
sozialen Firma zu arbeiten.

Re: Ferienanspruch nach MU - SCHWEIZ

Hallo Jeannine
Bei uns gibts nur mein Chef und mich und seit er weiss das ich schwanger bin ist unsere Kommunikation sehr gestört. Ich möchte Ihn lieber vor vollendete Tatsachen stellen als Ihn zu Fragen, der sagt so oder so nein!!!
Lieben Gruss und Dank
Annika
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