Eternzeit beim zweiten Kind...zu Hilfe!!!!!
weiß einer von Euch, wann ich die Elternzeit für mein zweites Kind beantragen muß? Ich habe Linas Zeit 8 Wochen nach ihrer Geburt per Brief (mit nettem Gruß,Foto etc.pp. superblöd von mir!!!) beantragt. Bisher habe ich keine Antwort erhalten und Lina ist inzwischen 5 Monate!!! Allerdings befinde ich mich ja noch bis November in Hannas Elternzeit- gelten da nicht vielleicht andere Fristen?
Ich habe schon im Netzt gesucht, finde aber keine konkreten Angaben- weiß von Euch jemand Rat??
Liebe, etwas ratlose Grüße, Katrin
Re: Eternzeit beim zweiten Kind...zu Hilfe!!!!!
was hast du denn in deinen Elternzeitantrag für Lina reingeschrieben? Da müsstest du doch schon erwähnt haben, von wann bis wann du die Elternzeit für sie nimmst. Du musst unbedingt darauf bestehen, eine schriftliche Bestätigung von deinem Arbeitgeber zu bekommen. Musste bei meinem Arbeitgeber damals auch ziemlich dahinter her sein, denn von selbst wäre er nicht auf die Idee gekommen, aber der Beamte von der Erziehungdsgeldstelle hatte mich darauf hin gewiesen. Du mußt ja beweisen können, dass du wirklich im ERziehungsurlaub bist, sonst kann dein Arbeitgeber ja einfach sagen, er hat nie was bekommen, wenn du es per Post geschickt hast und geht davon aus, dass du nach Hannas Elternzeit wieder kommst. Würde an deiner STelle einfach mal deinen Arbeitgeber anrufen und nachfragen. Ansonsten dachte ich, dass man die Elternzeit 6 Wochen nach der GEburt einreichen muss, weiß aber nicht, ob das beim 2ten Kind anders ist, wenn man sich eigentlich noch in Elternzeit befindet*grübel
Liebe GRüße,
Andrea+ Elisa*27.10.02 + Nr.2 (20+1)
Re: Eternzeit beim zweiten Kind...zu Hilfe!!!!!
Mensch, Andrea, bist Du auch schon wieder 20. Woche? Das geht ja fix! Wie geht's Dir denn?
Ich hab das damals bei Leona auch verbummelt und hab den Antrag dann zurückdatiert abgegeben, das war dann okay mit meinem AG. Eine schriftliche Bestätigung hab ich auch nie bekommen, aber wenn man Erziehungsgeld nur 6 oder 12 Monate bekommt, wofür sonst braucht man die Bestätigung?
Also ich hab ein gutes Verhältnis zu meinem AG und auch unsere Personalleitung, insofern mache ich mir da keine Gedanken, aber wenn Du nicht sicher bist ruf doch einfach mal an ob das angekommen ist und evtl. bestätigt werden kann.
Die 6-Wochen-Frist für den Antrag gilt auf jeden Fall bei jedem Kind, ansonsten endet Deine Elternzeit mit dem 3. GEb. vom 1. Kind. Es ist ja auch wichtig für die Rentenanspruchszeiten usw., Dein AG muß ja an die BFA (DÜVO) melden wenn Du Elternzeit nimmst, und deshalb sind die Fristen schon wichtig denke ich.
LG Anja
Hallo Anja,
Die Bestätigung für die Elternzeit war bei mir auf alle Fälle wichtig ,da ich ja auch in der Elternzeit wieder arbeiten gegangen bin und mein VErtrag für die Zeit geändert wurde. Da wollte ich natürlich sicher gehen, dass mein Vollzeitstelle anschließend noch vorhanden ist. GEhe aber uach so lieber auf Nummer sicher und will was schriftlich in der Hand haben. Für die ERziehungsgeldstelle brauchst du ja eh eine BEstätigung von deinem Arbeitgeber.(stimmt fällt mir jetzt erst wieder ein, man, das ist das schon so lange her?) aber ich hatte ja noch ein weiteres Jahr nachträglich eingereicht und mir dafür für mich eine Bestätigung geben lassen. SAg mal ,bei euch ist doch dabei auch die Kreisverwaltung Ingelheim zuständig, oder? Seid ihr da auch beim Hr. Wolf? ;-)
LG, Andrea
Re: Hallo Anja,
na, auch fleißig am arbeiten *g*?
Als ich Erziehungsgeld bekommen habe haben wir ja noch in Mainz gewohnt, da war das Jugendamt Mainz zuständig, eine Frau mit Doppelnamen, aber das ist ja schon 2 Jahre her...
Ich hab ja auch immer gearbeitet und habe nur einen Zusatz zum normalen Vertrag, in dem steht daß ich während der Elternzeit 10 Std. arbeite usw, ansonsten gelten alle BEstimmungen des Vollzeitvertrages. Die Elternzeit für Leona habe ich dann ausdrücklich für meinen Vollzeitvertrag genommen und der Zusatz läuft halt weiter bis Dezember und dann sehen wir weiter.
Ich mache mir da aber auch keine Gedanken bei uns, mit unserer Personalleiterin bin ich per Du, die Rosi macht das schon richtig ;-) und da vertraue ich einfach daß das klappt. Ab Dezember will ich dann wieder 20-25 Stunden arbeiten wenn sie was vernünftiges für mich haben, hab mich auch für 2 Ganztagsplätze in der KiTa beworben, dafür sieht's allerdings schlecht aus, wenn ich nur Halbtagsplätze bekomme wird das Ganze etwas stressiger, aber ich hoffe ich kann weiterhin einen Teil meiner Arbeit zuhause erledigen, das wäre gut...
apropos Arbeit...;-)) Tschüssi und sag mal Bescheid wenn Du weißt was es wird!! GLG Anja
Re: Eternzeit beim zweiten Kind...zu Hilfe!!!!!
da kann ich dir inzwischen ganz viel weiterhelfen (((o: du mußt den erziehungsurlaub spätestens 8 wochen vor ablauf deines ersten erziehungsurlaubes nehmen, d.h. ich habe noch bis oktober zeit (o: habe heute nämlich beim versorgungsamt angerufen, weil mich die situation so streßt. also, vielen dank für deine antwort und mühe, lg,
katrin
-
10. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Größe und Entwicklung des Babys in der 10. SSW und alles Wichtige zu Mamas Körper und Wohlbefinden. → Weiterlesen
-
Basaltemperatur: Auswertungshilfen für...
Basaltemperaturkurve: Hier findest du Beispielkurven von anderen Frauen, die ihre Temperatur während ihres Zyklus messen! → Weiterlesen
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Kinder
Wie entwickeln sich eigentlich Kinder zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr und welches Gewicht gilt als "normal"? → Weiterlesen
-
Herztöne beim Baby: Ab wann & welche...
Es ist der Motor des Lebens und das erste Organ, das sich bei deinem Baby entwickelt: das Herz. Was du über Herzschlag und Herztöne wissen musst! → Weiterlesen
-
11. SSW: Größe und Entwicklung des Babys in...
Die kritischste Zeit der Schwangerschaft ist nun zu Ende. → Weiterlesen
-
Sex in der Schwangerschaft: Was ist...
Erlaubt ist, was gefällt – sofern von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht. → Weiterlesen
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen