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Erziehungsurlaub

Hallo zusammen,
wann muß ich meinem Chef sagen für wie lange ich im E-Urlaub gehe? Stimmt es, daß man den Urlaub auch nach dem Mutterschutz nehmen kann und dann noch das Gehalt bekommt? Habe noch 46 Tage!!!!
Tina 13 SSW
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Tina, also das mit dem Urlaub kann ich dir nicht genau sagen ob du den nachher noch nehmen kannst. Ich habe meinen vorm Mutterschutz genommen und bin dafür eher gegangen. Mit dem Erziehungsurlaub reicht es wenn du ihm das mitteilst wenn das BAby geboren ist. Ich habe das damals schriftlich gemacht damit er was auf der Hand hat. Jetzt muß ich ihm dann mitteilen das ich wieder Schwanger bin und sich mein ERziehungsurlaub um weitere 3 Jahre verlängert. Mir graut schon davor weil ich nicht mehr gerade ein gutes Verhältnis zu ihm habe.
LG Monika 12+5

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Monika !
Wann muß man es denn seinem Chef sagen ? (wegen der Verlängerung) Bei mir ist es nämlich ähnlich, habe im März 2001 unseren Sohn bekommen nd mein ET ist der 13.10.
LG, andrea 13+6

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Andrea, ich lasse mir noch etwas Zeit damit. Ich bin ja jetzt eh im ERziehungsurlaub normal 3 Jahre. Ich werde es ihm so in der 20-25.SSW mitteilen. LG Monika

@moni

Danke für Deine Inf. Habe aber noch eine Frage: Wie ist das, wenn ich meinem Chef sage ich würde drei Jahre daheim bleiben und ich dann doch nach einem Jahr wieder zur Arbeit gehen möchte? Geht das dann oder muß ich komplett drei Jahre daheim bleiben?
Tina 13 SSW

Re: @moni

Kommt ganz darauf an ob er Ersatz für dich einstellt oder nicht. Vielleicht sprichst du es vorher mit ihm ab ob das gehen würde. Bei mir ist das ja eh nicht der Fall weil ich in der Firma nie wieder arbeiten möchte. Und bevor die beiden in den Kindergarten gehen sowieso nicht.

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Martina !
Also Erziehungsurlaub kann man bis 4 Wochen nach der Geburt beantragen, aber ich glaube es muß sogar schriftlich sein.
Mit dem Urlaub weiß ich nicht, ich meine aber schon mal hier im Forum glesen zu haben, dass das geht.
LG,andrea die auch eine Verlängerung beantragen muß und nicht so gerne zu der Chefin möchte

@aninko

Ich habe es auch hier im Forum gelesen aber ganz sicher waren sich die Damen auch nicht.......
Tina 13 SSW

Re: Erziehungsurlaub

Hallo Martina,
wir hatten hier schonmal die Diskussion, ob man nach dem Mutterschutz den Urlaub nehmen kann. So wie es aussieht geht das wohl und man bekommt dann ja auch das Gehalt dafür weiter.. Bei der Berechnung des Erziehungsgeldes wird Dein Gehalt dann mitgerechnet und es könnte dann dementsprechend auch weniger werden.. also, muss man selbst sehen, ob es dann ein Vorteil oder ein Nachteil ist...
Vielleicht sollte man das mal irgendwo nachlesen..
Gruß
Elfriede
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