Erziehungsgeld - wieviel dazu verdienen?
weiss jemand wieviel ich dazu verdienen darf, um Anspruch auf das Erziehungsgeld zu bekommen?
Bei Annika hatte ich mich damals entschieden das Erziehungsgeld für ein halbes Jahr zu beziehen, danach wurde uns der Hahn eh zu geschnürt. Wie sieht es jetzt aus, wenn ich nach 8 Wochen wieder arbeiten möchte?
Danke für Eure Antworten
LG Mandy mit Annika * 14.10.02 + Futzi 12+4
Re: Erziehungsgeld - wieviel dazu verdienen?
so genau kann ich es Dir leider nicht sagen, aber ich habe nach 8Wochen während der Elternzeit auch weiter (allerdings dann nur Teilzeit) bei meinem AG gearbeitet. Hatte einen Nettolohn von ca. 1000Euro und habe Erziehungsgeld bekommen. Allerings bin ich alleinerziehend und habe eine hohe Miete... Das wird ja alles mitberechnet..... LG.....Tina
Re: Erziehungsgeld - wieviel dazu verdienen?
ich kann Dir nur soweit helfen, dass man bis 400,- Euro verdienen kann, ohne daß dass Erziehungsgeld gekürzt wird.
Also wenn Du nur "geringfügig beschäftigt" bist, wird es dem Einkommen nicht angerechnet.
LG Tanja
Re: Erziehungsgeld - wieviel dazu verdienen?
nein das stimmt so nicht. es kommt auf das jahreseinkommen beider partner an. bei einer alleinerziehenden frau auf ihr einkommen allein.
man muss in der elternzeit sein, d.h. höchstens 30 stunden/woche arbeiten.
für die feinheiten googelt man oder fragt sein zuständiges amt oder guckt auch mal hier:
http://www.9monate.de/Erziehungsgeld_einkommensgrenzen.html
und ganz offiziell hier
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html
lg katkat
@katkat
also bei uns in BW ist es so.
Ich habe bei unserer 1. Tochter, als sie 9 Monate als war, wieder ein paar Stunden in der Woche gearbeitet (als geringfügig Beschäftigte, damals noch bis 325,- Euro) und bei unserer 2. Tochter dasselbe.
Ich habe bei der Erziehungsgeldstelle nachgefragt (bei uns die LAKRA) und musste dort lediglich darüber Bescheid geben, aber es wurde nicht auf unser Familieneinkommen, bzw. zum Gehalt meines Mannes hinzugerechnet. Diese Regelung galt aber nur für die "Mini-Jobs"
Vielleicht ist es inzwischen anders...
LG TANJA
Re: @katkat
stimmt du hast recht. minijobs. die pauschal versteuert sind sind anrechnungsfrei. das war mein fehler...ist ja schon so lange her. aber sie müssen gemeldet werden. so war das zumindest bei uns in hessen.
in ba-wü gibt es ja sogar noch landeserziehungsgeld im 3. jahr.
lg katkat
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