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Erziehungsgeld...???

Hallo,
ich muss mich jetzt auch mal schlau machen wie das mit dem Erziehungsgeld läuft. Man sagte uns das mein Mann im Jahr nicht über 32.000 "DM" netto kommen darf. Er hat jetzt die Lohnsteuerklasse 3 und somit kommt er da locker drüber. Wenn es allerdings nach den letzten 3 Lohnabrechnungen berechnet werden würde, würden wir in 1 Monat unsere Klassen ändern damit er die 5 hat und ich die 3 und dann kämen wir knapp nicht drüber. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen das es klappt aber was meint ihr dazu und stimmt die Aussage mit den 32.000 DM netto pro Jahr überhaupt?
Das erste 1/2 Jahr bekommt man doch auf alle Fälle das volle Erziehungsgeld oder?
Ach ist das verwirrend!
LG
Corinna 18+5
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Re: Erziehungsgeld...???

hallo,also du hast anspruch auf höchstens 24 monate e.geld nach geburt des kindes.bekommst du 2monate mutterschaftsgeld hast du also nur 22monate anspruch.ausser du lebst in baden württemberg oder bayern bei anderen bundesländern weiss ich es nicht,dort gibt es im dritten jahr landeserziehungsgeld.
im 1-6lebensmonat des kindes geht es nach dem alles oder nichts prinzip.verheiratete bzw. paar dürfen 51.130? verdienen.ein cent mehr und es gibt gar nichts mehr.(alleinerziehende 38.350?)ansonsten 307?
ab 7.lebensmonat ist die einkommensgrenze um das volle e-geld zu bekommen (307?) 16.470? (alleinerz.13.498) allerdings kann man nun auch anteilig geld ausbezahlt bekommen. d.h. auf alle fälle beantragen. unter duweisstschon.lvf.bayern.duweisstschon gibt es einen erziehungsgeldrechner.
ich hoffe ich hab es klar genug aufgeschrieben.
lg katkat
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