Elternzeit bei 400 Euro Job ??????
Mich würde mal interessieren ob man , wenn man auf 400 Euro Basis arbeitet und schwanger wird , auch Anrecht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub hat und ob man auch Erziehungsgeld bekommt ???????????
Momentan bin ich ja noch im Erziehungsurlaub. Der Endet aber im Dezember diesen Jahres. Möchte nun als 400 Euro Kraft wieder anfangen. Aber was ist halt , wenn ich bis Ende der Elternzeit noch nicht wieder schwanger sein sollte ? Ich würde dann ja sowieso nicht mehr Vollzeit anfangen zu Arbeiten und meinen Vertrag auflösen lassen und nur auf 400 Euro weiter dort im Betrieb arbeiten. Aber wie geht es dann halt weiter , falls ich dann schwanger werde als 400 Euro Kraft ??? hat da jemand Ahnung ???? Hoffe ich habe Euch nun nicht ganz verwirrt :-))
Liebe Grüße
Susanne
Re: Elternzeit bei 400 Euro Job ??????
bei den Minijobs kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich denke mal, dass Du dann keinen Anspruch auf Elternzeit hast.
Der 400-Euro-Job zählt zu den sogenannten geringfügigen Beschäftigungen und wird sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders als reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu behandelt. Es ist zuzusagen ein Nebenjob, den man ja auch während der Elternzeit ausüben darf.
Wenn Du dann bald wieder ein Baby bekommst, dann wird bei der Berechnung des Erziehungsgeldes auch das Gehalt Deines Mannes dazugerechnet.. (eigentlich in erster Linie) und dann entschieden, ob Ihr EZ-Geld bekommt oder nicht..
Oder meinst Du vielleicht Mutterschaftsgeld?
LG Andrea
Re: Elternzeit bei 400 Euro Job ??????
nein , ich meinte schon Erziehungsgeld... :-)
Wie sieht das denn aus mit dem Mutterschaftsgeld ?? bekommt man das nicht dann auch automatisch bei 400 Euro Jobs ?? man ist ja schließlich auch krankenversichert...
Gruß Sanne
Re: Elternzeit bei 400 Euro Job ??????
Also, wenn Du z.B. noch in Elternzeit bist, dann bist Du auch noch eigenständiges Mitglied bei Deiner Krankenversicherung und somit hast Du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld von Deiner Krankenkasse (zurzeit 13 Euro täglich). Der Arbeitgeberzuschuß fällt weg.
Bist Du nicht mehr in Elternzeit und in keinem Beschäftigungsverhältnis, sondern familienversichert, dann hast Du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
LG Andrea
Re: Elternzeit bei 400 Euro Job ??????
also auskennen tue mich nicht, aber gehen wir mal vom logischen aus.
wenn ich dich richtig verstehe,bist du noch in der elternzeit, d.h. du hast einen normalen arbeitsvertrag aufgrund deiner arbeit vor der geburt.aufgrund diesem bist du,solange deine elternzeit läuft, beitragsfrei sozialversichert.
bei einem 400? job bist du nicht krankenversichert.du müsstest dann mindestens 401? verdienen.
wenn du nicht schwanger wirst,also eigentlich wieder arbeiten müsstest,hast du einen rechtsanspruch auf verminderte arbeitszeit.die kann der ag aber aufgrund von schewrwiegenden betrieblichen gründen auch ablehnen.wenn du nur für 400? arbeiten gehst,musst du dich mit deinem mann familienversichern.wenn das nicht geht musst du dich freiwillig selbst versichern oder mehr als 400? arbeiten.
zum thema mutterschaftsgeld habe ich folgendes gefunden:
Die Mutterschutzvorschriften gelten nicht nur für ganztags arbeitende Frauen, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte, die Mutter geworden sind. So gibt es Mutterschaftsgeld für insgesamt 14 Wochen vor und nach der Entbindung. Während der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen bzw. 12 Wochen nach der Geburt) besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, bei
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und bestehendem Beschäftigungsverhältnis oder
freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld (Krankengeld entspricht Mutterschaftsgeld)
bei Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld haben
Das Mutterschaftsgeld steht auch Geringverdienern zu. Voraussetzung: Die Schwangere muss bei Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor der Geburt in einem Arbeitsverhältnis stehen. Außerdem muss zwischen dem 10. und 4. Monat vor der Entbindung insgesamt wenigstens 12 Wochen lang ein Arbeitsverhältnis oder sonstwie eine Krankenversicherungspflicht bestanden haben. Bezieher von Mutterschaftsgeld bleiben beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, wenn keine sonstigen beitragspflichtigen Einkünfte vorliegen.
Privatversicherte erhalten auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal ? 210. Dieser Betrag wird vom Bundesversicherungsamt in Berlin gezahlt. Der Arbeitgeber muss für die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist aufkommen. Ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist von der Krankenkasse auf Antrag ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe von ? 77 vorgesehen.
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist zu stellen bei der Krankenkasse bzw. beim Bundesversicherungsamt.
Bundesversicherungsamt Villemomblerstr. 76 53123 Bonn Telefon: 0228 619 - 0 Telefax: 0228 619 - 1870
lg katkat
Re: Elternzeit bei 400 Euro Job ??????
Beim zweiten Kind sind die Grenzen übrigens höher gesetzt.
Wie das mit Mutterschaftsgeld ist weiss ich nicht genau. Aber von der Krankenkasse bekommst du auf jedenfall einen einmaligen Betrag ausgezahlt. Achso wenn du einen Minijob hast bist du nicht Kranken- und Sozialversichert!!! Du musst dich selbstversichern bzw. über deinen Mann.
Lg Verena
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