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Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe mich mal eingeschlichen, um was zu fragen: Ist jemand von Euch vielleicht in einer Ambulanten Krankenpflege beschäftigt gewesen, und darf nun nicht mehr arbeiten, weil schwanger? Mir geht es nämlich so, und ich bin ganz verwirrt, meine FÄ will mir auch kein BV schreiben, aber die Chefin lässt mich nicht mehr arbeiten. Hat jemand erfahrung damit ? LG Aliena
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Aliena,
ich arbeite ebenfalls in der ambulanten Krankenpflege, bin PDL...
Wende Dich doch mal an das Gewerbeaufsichtsamt/ Versorgungsamt (Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland verschieden). Die können Dir und Deiner Chefin sicher helfen. Schließlich geht es ja auch um die Lohnfortzahlung.
Unsere Mitarbeiter werden übrigens ohne Probleme von der Beschäftigung befreit (durch ärztliche Bescheinigung), wenn eine anderweitige Arbeit als Pflege nicht möglich ist. Vielleicht kennt Deine FÄ die neuen strengen Vorschriften zum Mutterschutz nicht so genau?!
Ich arbeite überwiegend im Büro, darf aber auch nicht mehr so wie früher zu Hausbesuchen rausfahren, nur in Begleitung ;-)). Könnte ja was unerwartetes in der Häuslichkeit geschehen...
Alles Gute Gabi (32. SSW)

Re: Beschäftigungsverbot

hallo aliena,
bin zwar nicht in der krankenpflege beschäftigt gewesen hab jedoch auch ein beschäftigungsverbot.
da du in der krankenpflege schwer heben musst kommt ,falls du nicht anderweitig einsetzbar bist, sogar ein generelles beschäftigungsverbot in frage. ansonsten kann auch JEDER arzt, also auch hausarzt ein beschäftigungsverbot ausstellen. ich würde eine so uneinsichtige fä wechseln.
habe ich auch getan, nachdem mein arbeitgeber mir eine bescheinigungs ausstellte wie meine tatsächliche arbeitssituation ist und der sich einfach nur doof anstellte und nichts verstand. mein beschäftigungsverbot wurde daraufhin vom hausarzt ausgestellt.
ein bv ist ja im prinzip zum nachteil deines arbeitgebers, da er dir dein komplettes gehalt zahlen muss. ausser euer betrieb hat nur 20 mitarbeiter,dann kann er das gehalt und mutterschutzgeld über das u21-verfahren zurückholen.
lg katkat

Re: Beschäftigungsverbot

Danke Ihr zwei für Eure Hilfe... bin schon ganz verzweifelt... hoffentlich hat dieser Knatsch bald ein Ende, unser Betrieb hat nur 14 Mitarbeiter, schon deshalb kann ich nicht auf eine Schonstelle umgesetzt werden, weil es die nicht gibt... Schreibkram macht schon eine andere, die auch nicht rausfahren darf, wegen Krankheit... Ok Wünsche Euch noch eine schöne SS und eine gute Geburt!
LG sendet Aliena
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