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Beschäftigungsverbot

Hallo Ihr,
ich brauche mal wieder Rat: Ich war heute beim FA und er hat festgestellt, daß wir einen Jungen bekommen!!!
Außerdem hat er mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, in dem festgelegt wurde, daß ich nur noch 6 std. pro Tag arbeiten darf. Meine Frage ist nun: bekomme ich deshalb weniger Gehalt? Hab versucht, daß im MuSchuGesetz nachzulesen, aber wie das mit Gesetzestexten so ist, bin ich mir nicht ganz sicher, ob ichs auch verstanden habe!
Bin jedenfalls superglücklich, weil es meinem Kleinen total gut geht!!
Gruß
Nina 19+6
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot

Nee, ich bin fest überzeugt, dass das Gehalt bleibt. Das ist ja für den Arbeitgeber das Blöde an einem Beschäftigungsverbot. Kann leider bei uns in der PA nicht nachfragen, sähe irgendwie doof aus. Vielleicht bekommst Du ja noch Antworten von versierten Leuten aus dem Forum. Tanja und Jannik z.B. haben auch Beschäftigungsverbot. Vielelicht kann Tanjaj Dir weiterhelfen? LG Kati 19+5 P.S. Warum hast Du denn eigentlich so eine Einschränkung bekommen wenn es Euch total gut geht?

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Nina,
ich habe auch ein absolutes Beschäftigungsverbot. Du bekommst dein Gehalt in voller Höhe weiter!
LG Chiara 29. SSW

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo!
Ich darf auch nur noch 4 Stunden arbeiten! Aber ich bekomme mein Gehalt als wenn ich 8 Std. gehe. Die Ergänzungskraft wird dann, soviel ich weiss von der Krankenkasse bezahlt. Liebe Grüsse Melanie 28+3

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Melanie! Wieso darfst Du nur noch 4h arbeiten (wenn ich fragen darf)?
LG Wencke 20+1

Re: Beschäftigungsverbot

hallo nina,
du bekommst das volle gehalt von deinem arbeitgeber.ebenso bleibt der normale erholungsurlaubanspruch erhalten.
arbeiten in deinem betrieb bis 20 arbeitnehmer, hat jedoch dein ag die möglichkeit die kosten über das sogenannte u2-verfahren der krankenkassen (zuständig aok) zurückfordern, das gilt übrigens auch für das muschu-geld (manche ag`s wissen von dieser möglichkeit nichts).
lg katkat

Hi Nina du bekommst dein...

volles Gehalt weiter. Ich hab schon seit 6 Wochen Beschäftigungsverbot, du hast bei einer Krankschreibung eher Gehaltseinbußen, weil du als werdende Mutter andere Gesetze hast als diese vollen 6 Wochen. lg Tanja und Jannick 28+1
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