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Beschäftigungsverbot vom Gerwerbeamt abgelehnt!!!

Hallo zusammen,
also das ist doch nicht zu fassen. Gestern hat mir mein Chef Beschäftigunsgverbot nach §4 Mutterschutzrichtlinien ausgesprochen, weil meine Rückenschmerzen dauernd wieder kommen und ich so ja nun wohl kaum arbeiten kann und obendrein für ihn ein total unsicherer Faktor in puncto Planung bin.
Heute waren die vom Gewerebaufsichtsamt da, haben die Praxis begutachtet und die Befunde vom Orthopäden und vom Frauenarzt eingeholt und haben das Beschäftigunsgverbot abgelehnt. Wenn die Rückenschmerzen wieder kommen, soll ich doch einen Krankenschein nehmen. Unsere Praxis wäre schwangerenfreudnlich und es gäbe genügend Möglichkeiten mich so einzusetzen, dass mein Rücken geschont werde. Ja spinnen die jetzt alle.
Bitte, gehe ich eben ab Monatg wieder auf Arbeit (morgen hätte ich eh frei) und dann werden die schon sehen, was sie davon haben. Ich dachte jedenfalls immer, dass das Amt im Sinne der Schwangeren entscheidet, aber man sollte bei Ämtern wohl nicht denken.
Das wollte ich bloß´mal eben los werden, ehe ich hier noch platze.
LG Anett+Phillip 21+6
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot vom Gerwerbeamt abgelehnt

Hallo Anett! Das ist ja echt nicht zu fassen ... Ich hätte
auch gedacht, dass "im Sinne der Schwangeren" lieber
etwas Über-Vorsichtig gehandelt wird und nicht so.
Naja, bin mal gespannt, wie lange du es dann auf der
Arbeit aushälst! Mach's trotzdem gut! LG und lass dich
nicht ärgern! Miri 21+3

Re: Beschäftigungsverbot vom Gerwerbeamt abgelehnt!!!

hallo,
lass ein individuelles beschäftigungsverbot von einem "normalen" arzt nicht deinem chef aussprechen. es muss eben klar und eindeutig geschrieben werden, auch dass keine anderen einsatzmöglichkeiten vorhanden sind und die rückenbeschwerden und sonstige eine gefahr für mutter und kind darstellen. bei mir wurde nix eingeholt oder begutachtet. ich wüsste auch nicht, dass da das aufsichtsamt irgendwas gesagt hätte, weiss gar nciht ob das denen so mitgeteilt wurde.
unglaublich die vorgehensweise.....
lg katkat

Re: Beschäftigungsverbot vom Gerwerbeamt abgelehnt!!!

Hallo Katkat,
wenn das nur so einfach wäre. Die Rückenschmerzen sind weder eine Gefahr für mich noch für Phillip. Eher ist eh wohl der Auslöser des Ganzen. Dumm ist eben, dass der Orthopäde der Meinung ist, dass ich sehr wohl arbeiten könnte.
Und das Beschäftigungsverbot nach §4, darf nur der eigene Chef aussprechen, bei §3 dürfte es ein Arzt, wenn eben Risiken für Mutte rund Kind bestehen würden, tun sie aber nicht.
Dann muß sich mein Cehf eben damit abfinden, dass ich immer mal wieder fehlen werde. Er hätte doch sagen könen, dass er so die Praxis nicht führen kann, wenn nicht klar ist ob ich nun kommen kann oder nicht. Zum Glück haben wir in knapp 4 Wochen erst mal drei Wochen Urlaub und dann muß ich eh nur noch 4 Wochen arbeiten.
Das Gewerbeaufsichtsamt bekommt das mit den Verbot genauso gemeldet wie die Tatsche das überhaupt jemand schwanger ist. Und dnan prüfen die so oder so den Arbeitsplatz und da darf ich eh schon nicht mehr so wahnsinnig viel machen, wegen der Infektionsgefahr.
Ich reg mich jedenfalls jetzt nicht mehr auf und warte einfach ab, was so passieren wird.
LG Anett 21+6

Re: Beschäftigungsverbot vom Gerwerbeamt abgelehnt!!!

ups, da dieser §3 ja für mich direkt zutraf hab ich mich damit gar nciht beschäftigt. das ist ja echt eine doofe sache. da bleibt ja echt nur abwarten übrig.
ich wünsch dir alles gute
katkat
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