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Arbeitsverhältnis beenden nach der Elternzeit?

Hallo!
So jetzt nochmal ne Frage:
Wenn meine Elternzeit im Dezember 2005 ausläuft, dann muß ich ja bis dahin mein Arbeitsverhältnis beenden, ansonsten kann der Arbeitgeber ja darauf bestehen, daß ich dann wieder in Vollzeit antrete.
Wie läuft das bei Euch, wenn Ihr nicht mehr arbeiten geht nach der Elternzeit?
Muß ich kündigen, kann ich mir kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag? Was hat das alles für Vor- und Nachteile auch bzgl. Arbeitsamt, evtl. Arbeitslosengeld etc.?
Wäre dankbar um Eure Erfahrungsberichte!
Lg, Silke
Bisherige Antworten

Re: Arbeitsverhältnis beenden nach der Elternzeit?

Hallo, muß dein chef dich nicht auhc nehmen wenn du teilzeit abeiten möchtest???
vollzeit geht bei mir nicht.
vom arbeitsamt wurde mir gesagt das man dann arbeitsgeld zwei beantragen soll und dann aber vermittelt wird.
bei uns ist es dann aber das problem das ich nimanden habe der auf meine maus aufpasst. so das ich nicht vollzeit arbeiten kann.
ich find das hir in deutschland total blöd wie die das alles regel.
leider konnte ich dir auch nicht helfen.
mal sehen wer hier den durchblick hat und helfen kann. bin auch total verunsichert wie es weitergehen soll.
liebe grüsse
sandra und lea

Re: Arbeitsverhältnis beenden nach der Elternzeit?

Hallo Sandra!
Also ich meine, daß es so ist, daß ich nach der Elternzeit gleichwertig wie vorher wieder eingestellt werden muß. Also vorher Vollzeit, dann nachher auch Vollzeit.
Und Teilzeit wohl nur, wenn die mir eine Stelle haben. Müssen sie ja wohl nicht, weil ich ja vorher auch nicht in Teilzeit gearbeitet hab.
Wobei ich auch ab Dezember niemals Teilzeit gehen könnte, weil ich ja gar nicht wüßte wohin mit den Kids.
Hoffentlich weiß hier irgendjemand was.
Lg, Silke

Re: Arbeitsverhältnis beenden nach der Elternzeit?

Hallo Silke,
lt. meiner Personalchefin gibt es ja heute das allgemeine Recht auf Teilzeit so daß es nicht mehr so einfach sei eine Mutter nach der Elternzeit "loszuwerden" indem man ihr eben wieder ihre Vollzeitstelle anbietet und sie mußte dann gehen - so war es früher üblich. Sie sagt es sei gar nicht so einfach für einen AG eine Ablehnung zu begründen, kommt natürlich auf die Größe der Firma an.
Aber Du schreibst ja auch daß Du sowieso auch kein Teilzeit arbeiten willst, wegen der Kids - hast Du keine Aussicht auf KiGA-Plätze? Auch darauf hast Du ja eigentlich einen Rechtsanspruch...naja Theorie und Praxis liegen ja auch dort häufig leider auseinander.
Ich würde mich da evtl. mal beraten lassen denn auf jeden Fall ist es für Dich günstiger wenn Dein AG DIR kündigt oder Ihr einen Aufhebungsvertrag macht wobei evtl. noch eine Abfindung für Dich herauskommt. Selbst zu kündigen ist sicher der einfachste Weg aber damit verzichtest Du ja dann auf alles was Dir zusteht. Vielleicht kennt sich noch jemand besser aus, ich würde mich aber vielleicht von einem Anwalt beraten lassen.
Ich werde ab Dezember in Teilzeit wahrscheinlich 20 Std. weitermachen, hatte aber auch die ganze Zeit einen 10 Std- Vertrag auch während der Elternzeit. Mein AG ist da aber auch sehr flexibel und entgegenkommend, das ist sicher nicht überall so.
LG Anja

Re: Arbeitsverhältnis beenden nach der Elternzeit?

hallo ,
warum solltest du denn arbeitsgeld 2 beantragen? schliesslich hast du anspruch auf "normales arbeitslosengeld",wenn du vor der elternzeit einen anspruch auf arbeitslosengeld gehabt hättest. allerdings kann es sein, dass du,wenn du selbst kündigst eine sperrfrist bekommst. ausserdem kannst du dich dann nur so arbeitlos melden,wie du tatsächlich arbeiten könntest...also teilzeit. also bekommst du auch nur teilzeit arbeitslosengeld.
arbeitslosengeld 2 wird von euch beiden wahrscheinlihc keine bekommen, da das einkommen des mannes mitangerechnet wird.
nach der elternzeit hat man ein recht auf teilzeit...ausser es stehen betriebliche gründe dagegen.
lg katkat
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