Arbeitgeber-Meldung, wo?
könnt Ihr mir sagen, wo der Arbeitgeber einen melden
muss? Ich hatte etwas vom Gewerbeaufsichtsamt im
Kopf, jedoch sagt mein Arbeitgeber, dass nur die
Krankenkasse benachricht werden muss, und dass 6
Wochen vor ET diese Meldung weiter an den Bund
(oder sonst wohin) gemacht wird, damit
Mutterschutzgeld gezahlt werden kann.
Ich hätte jedoch ganz gerne gehabt, wenn ich richtig
angemeldet werden würde, und mein Arbeitgeber
dann vielleicht auch mal was von Mutterschutzgesetz
hört (und vielleicht auch, dass man als Schwanger
nicht länger als 8,5h und nicht mehr als 90h in zwei
Wochen arbeiten darf, was bei mir nie klappt).
Könnt Ihr mir sagen, ob, wie und wo eine schwangere
überall angemeldet werden muss?
Danke im Voraus
Nicole
Re: Arbeitgeber-Meldung, wo?
Re: Arbeitgeber-Meldung, wo?
du hast recht,wenn du aus deutschland bist, der ag muss deine schwangerschaft bei der zuständigen aufsichtsbehörde (staatliche arbeitschutz- oder gewerbeaufischtsämter) melden. er bekommt dann normalerweise einen fragebogen zugeschickt, auf welchem er deine tätigkeit eintragen muss.
dies überprüft, dann eigentlich auch, ob du überhaupt die arbeit verrichten darfst und ist ausserdem für dich auch ansprechpartner bei problemen.
wieso er das beim bund melden muss ist mir unklar. für das mutterschaftsgeld ist übrigens die krankenkasse und dein arbeitgeber zuständig. na und die kk wird wohl langsam wissen, dass du schwanger bist.
übrigens kann er eine strafe bekommen, wenn er deine ss nicht der aufsichtsbehörde meldet.
besorg dir mal das mutterschutzgesetz-leitfaden zum mutterschutz vom bundesministerium für familie,senioren,frauen und jugend. das liegt bei manchen ämtern oder beratungsstellen aus, kann im netz unter 3w.bmfsfj.2buchstaben bestellt oder runtergeladen werden.
ach ja ausserdem muss das mutterschutzgesetz in betrieben, in denen regelmässig mehr als drei frauen beschäftigt werden zu einsicht aushängen.
strafen bei nichtbeachtung des mutterschutzgesetzes können bis 15.000? oder bis zu einem jahr freiheitsstrafe bedeuten.
also sollte dein arbeitgeber das mal nicht so locker sehen.
lg katkat
Re: Arbeitgeber-Meldung, wo?
alles andere hat katkat schon geschrieben...
lg und viel erfolg , bego
Re: Arbeitgeber-Meldung, wo?
Dein Arbeitgeber muss das dem Amt für Arbeitsschutz melden!
Das hat meiner nicht gemacht. Ich arbeite allerdings auch mit gefährlichen Chemikalien und somit habe ich das Amt für Arbeitsschutz informiert. Das blieb ganz annonym, also mein Arbeitgeber wusste nicht, dass ich ihm die Hunde auf den Hals gehetzt habe. Die kamen dann und haben sich alles angeguckt und sich alles zeigen lassen. Seither sind meine Chefs schon ein bissel vorsichtiger mit mir und denken auch ein bissel mit:-)
Wenn die wieder blöd machen, dann geh ich halt nochmal zum Amt für Arbeitsschutz! Hätte auch locker ein Beschäftigungsverbot erwirken können aber ich will ja wieder zurück in den Betrieb und das ist ja dann nicht so prall;-)
LG moonlight 21+1
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