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An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu....

Hallo Ihr, von Euch wissen bestimmt schon mehr Bescheid über den Urlaubsanspruch aus dem nächsten Jahr. Für mich ist es so komisch, weil der Muschu genau über Jahreswechesl
ist. Also, ich habe meinen ET am 28.12 und bis zum 22.02
wäre ich dann im Mutterschutz.
Bisherige Antworten

ähh... weiter gehts im Text....

Steht mir der Urlaub aus dem nächsten Jahr ( Januar und Februar) noch in diesem Jahr zu oder nur im nächsten jahr, wenn ich nicht in Erziehungsurlaub gehe????
Hab jetzt schon unterschiedliche Meinungen gehört, was ist richtig???
LG Vivi 22+4

Re: ähh... weiter gehts im Text....

Hallo Vivi!
Da kann ich Dir zwar nicht helfen, aber das würde mich auch interessieren. Mein ET ist der 29.12. und ich gehe in den Erziehungsurlaub. Steht mir da der Urlaub während dem Mutterschutz noch zu und kann ich den dann auch vorher nehmen?
LG, Sandra 22+2

Re: ähh... weiter gehts im Text...

Hi Vivi!
Also ich komme aus Ö, und bin VB (Vertragsbedienstete).
Mein MuSchu beginnt 8 Wochen vor dem ET welcher am 14.12.02 ist und endet 8 Wochen nachher.
Laut Personalabteilung habe ich für nächstes Jahr meinen vollen Urlaubsanspruch. Ich kann mir allerdings den Urlaub nicht im Jahr 2002 nehmen, ich kann ihn mir allerdings auch nicht aufheben bis nach dem Karenz (2 Jahre), denn da würde er verfallen. Ich kann ihn allerdings zwischen MuSchu Ende und Karenzanfang schieben, es verlängert zwar nicht meinen Karenz (dieser kann längstens 2 Jahre dauern) aber ich bekomme in der Urlaubszeit meinen normalen Gehalt bezahlt.
Erkundige du dich mal für deinen Fall einfach mal bei der Ak, die geben dir gerne Auskunft (soferne sie mal abheben *g*)
lg
Sonja

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu

Hi Vivi,
du hast auf jeden Fall noch Urlaubsanspruch für Jan. und Feb. 03.
Ich hab auch ET am 28.12. und auch schon Bescheid von der Personalabteilung, daß mir für nächstes Jahr noch 5 Tage Urlaub zustehen (hab 30 Tage Jahresurlaub). Diesen Anspruch kannst du auch auf jeden Fall vor der Entbindung nehmen, also vor dem Mutterschutz.
Liebs Grüßle
Angie 22+3

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu

Hallo Vivi,
habe Et am 24.12.02 und gehe am 12.11.02 in Muschu. Habe 30 Tage Urlaub im Jahr, und soll vor meinem Muschu schon 5 Tage nehmen. Ich denke das ist ok. Ich werde 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen, aber das hat damit wohl nichts zu tun.
Liebe Grüße
Tina

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu

Hallo Angie!
Also ich hab mich grad mal bei meiner Personalabteilung erkundigt: Ich darf den Urlaub, der mir für Jaunuar und Februar zusteht, nicht vorher nehmen. :-( Er wird aber aufgehoben, bis ich wieder aus dem Erziehungsurlaub komme.
LG, Sandra (ET: 29.12.)

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu

Hallo Angie,
hast du evtl. oder deine Personalabteilung dazu einen Gesetzestext. Ich hab sonst so das Gefühl das jede Firma das macht wie sie will. Also mir wurde gesagt das ich keinen Anspruch auf Urlaub habe, da ich nächstes Jahr nicht arbeite. Hier ist es auch so das der Urlaub immer zum Ende März verfällt, außer man hat eine Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen. Ich habe auch ET am 28.12. Liebe Grüße Gerti

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu

Hi Angi, das stimm nicht so ganz. Wenn der MuSchu 2002 beginnt, geben die meisten Firmen den Urlaubsanspruch für 2003 erst NACH dem Erziehungsurlaub! Ist bei mir auch so. Mein MuSchu beginnt am 26. Nov. 2002 und ET ist der 08.01.2003. Meinen Urlaubsanspruch für 2003 bekomm ich erst nach den Erziehungsurlaub. Total blöde....
LG Heike

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu....

Hallo,
mein ET ist vorraussichtlich der 29.12. und ich würde ab 16.11. in Muschu gehen. Da ich aber mit dem mir zustehenden Urlaub für 2003 noch insgesamt 10 Tage Urlaub habe werde ich nur noch bis einschl. 31.10. arbeiten. Mir stehen bei 30 Tagen Urlaub pro Monat 2,5 Tage Urlaub zu (30 Tage : 12 Monate). Ich werde den Urlaub noch im alten Jahr nehmen, da geht bei uns. Hat meine Kollegin, die letztes Jahr Mama wurde genauso gemacht.
Gruß
Teufelche,10

hab mich nochmal erkundigt.....

Hi Mädels,
hab grad nochmal mit unserer Personalabt. telefoniert. Die sind sich jetzt auch nicht ganz sicher, ob man da gesetzlich nen Anspruch drauf hat - aber bei uns ist das wohl im Tarifvertrag geregelt (Bankgewerbe). Sie meinte aber, wenn, dann müßte das im Muschu-Gesetz verankert sein.
Hoffe, ich konnte trotzdem ein bißchen helfen.
Grüßle
Angie

Re: An alle mit ET Dezember, wg. Urlaub und Muschu....

Bei mir ist das so, mein ET ist der 22.12.02 und ich habe Anspruch auf den vollen Jahresurlaub 02 von 30 Tagen. Je nachdem wann aber das Kind kommt, habe ich noch Anspruch auf 2,5 Tage im Januar. Wenn das Kind da ist will die PA eine Kopie von der Geburtsurkunde.
Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen.
LG Wencke 23+2

Re: jetzt definitiv: § 17 MuSchG...

... besagt, dass für den gesamten MuSchu Erholungsurlaub gewährt werden muss (also mind. für 14 Wochen!), Ihr Lieben. Egal, ob der vor oder nach dem ERziehungsurlaub genommen wird.
Ich selbst werde meinen alten und neuen Urlaub im übrigen eh zwischen MuSchu und Elternzeit nehmen. So bekomme ich länger Gehalt.
Lg,
Maya

darüber hinaus....

kann Erholungsurlaub laut Gesetz NICHT im voraus genommen werden. Alle Regelungen die hiervon abweichen basieren auf Kulanz des Arbeitgebers.
Sprich: Ich entbinde im Dez, habe bis einschließlich Januar Mutterschutz. Für den Monat Januar steht mir also 2,5 Tage Urlaub zu, die ich allerdings nicht schon jetzt nehmen kann, sondern erst NACH dem Monat Januar (ich will aber dennoch zu meinem AG gehen und ihn anbetteln, vielleicht macht er es ja kulanterweise, wäre ja schwachsinnig wenn nicht)
Gruß
Birgit

Re: darüber hinaus....

schon klar und logisch. Aber man kann den Urlaub des neuen Jahres ja nach dem MuSchu und vor dem Erziehungsurlaub nehmen ... So will ich's jedenfalls machen
M

Re: darüber hinaus....

Hallo Maya,
der einzige Nachteil der Dir hierdurch entstehen könnte ist daß Du dann kürzer Erziehungsgeld bekommst da Dein Gehalt mit angerechnet wird. Gruß, Anja

Re: darüber hinaus....

vielleicht hast Du da gar nicht so unrecht.
Dann hilft vielleicht Urlaub auszahlen lassen?!
Schauen wir mal. Hat ja noch Zeit.
LG,
Maya
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