Änderung mutterschutzurlaub!!!!!!!
ich habe gerade eben aus unserer Personalabteilung die information bekommen das sich die sache mit dem Mutterschutz geändert hat in D.
Bisher galt doch die Regelung das der Muschu 6 Wochen vorher beginnt, das bleibt auch!
ABER: WEnn das kind jetzt z.B. meint 2 Wochen früher kommen zu müßen werden dann trotzdem die letzten 2 Wochen noch beibehalten, so das jede von uns mind. 14 Wochen Mutterschutz hat. Ich muß gleich noch mal telefonieren mit denen und frae noch mal nach, was denn ist wenn der Zwerg länger im Bauch bleibt. Melde mich dann wieder. Aber wollte die info so schon mal an Euch weitergeben. Ich hoffe ihr versteht mein geschriebenes Chaos.
Liebe grüße Sandra P.
P.S. Wie ist das Wetter bei Euch? ich möchte so gerne raus und die sonne genießen, aber sie ist hier im norden noch nicht angekommen. Schickt mir doch mal ein paar wärmende straheln
Re: Änderung mutterschutzurlaub!!!!!!!
wenn der Zwerg länger im Bauch bleibt bleibts trotzdem bei den 8 Wochen Nachher... so wie früher.
GLG Heidi *sonnenstrahlengennordenschick*
Re: Änderung mutterschutzurlaub!!!!!!!
das ist ja mal ne positive Nachricht!!:-)
Dann habi ch ja jetzt doch recht!! Hab eigentlich gedacht, dass wär schon immer so gewesen und mich letzte woche mit meinem Chef drum gestritten nud mußte mich dann eines besseren belehren lassen. Jetzt werdi ch gleich mal zu ihm gehen nud es ihm auf die Nase binden*gggg
LG, Andrea (die dir ganz viele Sonne von uns zu dir in den Nordne schickt):-)))
Re: Änderung Mutterschutzurlaub!!!!!!!
Ach ja und halte uns auf dem Laufenden bezgl. Mutterschutzurlaub!
GGLG Simone (15.Woche)
PS.: Mein Mann ist auch Tischler *hihihi* und will auch selbst bauen!!
Re: Änderung mutterschutzurlaub!!!!!!!
dieses Nichtstun in der der Arbeit, macht mein Hirn wohl ziemlich lahm: Ich kapier es noch nicht ganz.
Wenn ich also nur 4 Wochen vorher hatte, weil das Kind früher kommt, dann darf ich danach 10 Wochen nehmen ?
Gruß
Claudia
Re: Änderung mutterschutzurlaub!!!!!!!
ja, so hat es mir mein "Personalmensch" erklärt.
Jede hat 14 Wochen mind. Mutterschaftsurlaub.
Wobei die letzte Info von ihm vor einer halben stunde war nicht mehr ganz so definitiv, hängt wohl mit der Krankenkasse zusammen, aber eigentlich ist es so.
Was das nun genau für mich heist, will er im September noch mal nachfragen.
Gruß sandra P.
Zur INFO: Artikel aus www.bundesregierung.de
Die regelmäßige Mutterschutzfrist beträgt in Deutschland vor der Geburt sechs und nach der Geburt acht Wochen. Nach geltendem Recht wurde bislang die vorgegebene Gesamtfrist von 14 Wochen bei einer vorzeitigen Entbindung jedoch nicht erreicht. Künftig soll die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Anzahl der Tage verlängert werden, die vor der Geburt nicht zum Tragen kamen.
Desweiteren enthielt das Mutterschutzgesetz bisher keine Vorschrift zur Urlaubsregelung. Die Gesetzesänderung stellt erstmals klar, dass Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für schwangere Frauen und Mütter bei der Berechnung des Jahresurlaubs wie Beschäftigungszeiten zählen. Die Frauen erhalten einen Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende Urlaubsjahr, in dem die Mutterschutzfrist endet, oder auf das nächste Urlaubsjahr.
Mit dem Gesetzentwurf soll die EG-Mutterschutz-Richtlinie umgesetzt werden. Das Gesetz soll im Sommer 2002 in Kraft treten.
Liebe Grüße
Heike
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