3.Erziehungsjahr,wer zahlt und und und...
ich möchte gern 3 jahre in erziehungsurlaub gehen,weil ich einfach besser mit dem geld hinkomme und mich ausgiebigst um meinen kleinen schatz kümmern möchte.jetzt paar fragen: 1.wer zahlt das 3.jahr???
2.muß man das extra beantragen-und wo???
3.ist das dann wie in den 2jahren vorher oder weniger geld??
4.wie schreibt ihr die Erklärung an den chef was den erziehungsurlaub betrifft???
ich danke euch für eure hilfe!!!
Wer macht auch 3 jahre???
danke danke danke
bärli* 26+5!!!!
Re: 3.Erziehungsjahr,wer zahlt und und und...
Wie meinst Du das mit "besser mit dem Geld hinkommen"? Für die ersten zwei Jahre bekommst Du ja Bundes-Erziehungsgeld, wenn Euer Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wobei diese Grenzen ab dem 7. Monat schon ziemlich niedrig liegen. In manchen Bundesländern kann man im Anschluss an dieses Bundes-Erziehungsgeld auch noch ein Landes-Erziehungsgeld bekommen. Auch hierfür gelten wieder irgendwelche Einkommensgrenzen. Soweit ich weiß, kann man zunächst nur 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragen und muss dann verlängern. Du kannst aber in deinen Antrag, den du beim AG abgibst, schon ankündigen, dass du vorhast, ein 3. Jahr EU zu nehmen. Hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben. LG, Rachel mit Paul, 25+2
Und noch ein Link
Re: 3.Erziehungsjahr,wer zahlt und und und...
Was das Geld betrifft verstehe ich Deine Frage nicht ganz, wer zahlt was??? Habe mir grade vorhin bei Eltern.de eine Seite dazu ausgedruckt (unter "Erziehungsgeld und Elternzeit"). Du bekommst in den ersten 6 Monaten 307 Euro monatlich, wobei Dein Mutterschaftsgeld angerechnet wird, also wenn Du vorher voll berufstätig warst bekommst Du in den meisten Fällen für die ersten beiden Monate nichts. Für diese 6 Monate liegt die Einkommensgrenze bei 51130 Euro für Paare und 38350 für Alleinerziehende (Dein Netto minus 27 % Sozialabgabenpauschale). Danach sinkt die Grenze rapide, wenn Du/Ihr mehr als 23620 (Paare) oder 20710 (Allein) Euro verdient gibt's nach 6 Monaten nichts mehr. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 2797, ab 2003 um 3140 Euro. Man bekommt aber immer noch anteilig E-geld, wenn man drunter liegt, der Satz von 307 Euro wird dann gekürzt. Ist alles nicht so kompliziert, man muß es halt mal durchrechnen. Maßgebend ist das Einkommen im Jahr der Geburt. Dein Gehalt wird nicht mehr angerechnet, wenn Du danach nicht arbeitest (auch nicht Teilzeit oder so). So, ich hoffe ich konnte Dir schon mal ein bißchen helfen. LG Anja 20+1
Hab dazu noch ne kleine Frage,
da du dich ja echt super auszukennen scheinst und die Elternzeit ja wahrscheinlich auch bei der Kreisverwaltung in ING einreichen mußt...meine Frage:
Benötige ich eine Bestätigung meines Arbeitgebers, dass er davon Kenntnis genommen hat, dass ich so und so lange Erzeihungsurlaub mache... für die Beantragung des Erziehungsgeldes?
Ich hab da nämlich schon mal angerufen, weil ich dachte ich kann mir die Formulare schon jetzt zuschicken lassen nud war ganz überrascht, als der Beamte mir sagte, dass das nicht geht und ich warten muß, bis sie sich bei mir melden, nachdem sie vom Standesamt eine Mitteilung bekommen haben.
LG, Andrea ,und danke schon mal für deine Hilfe!!! :-)))))
Re: Hab dazu noch ne kleine Frage,
Hallo Anja,
GLG, Andrea 28+4
Re: Hallo Anja,
ja klar, Du hattest ja gesagt daß Du in Bingen gemeldet bist. Ich denke für mich wird wieder das Jugendamt MZ zuständig sein. Ihr habt Recht daß Ihr die Vaterschaftsanerkennung schon jetzt unterschrieben habt. Wir hatten das damals irgendwie nicht geschafft vor der Geburt (war damals auch noch nicht verheiratet) und mußten dann mit der 5 Tage alten Amelie aufs Jugendamt und Standesamt, weil er sie alleine nicht hätte anmelden dürfen...Naja, haben wir auch geschafft, aber es ist schon gut wenn man so viel wie möglich vorher erledigt. Wie war denn Dein Arzttermin? Hoffe alles i.O. GLG Anja 20+2
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