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14 Wochen Mutterschutz auch bei vorzeitiger Geburt

Habe folgenden Text gerade auf der Seite des Ministeriums für Familie etc. gefunden - interessant für alle, deren Zwerge es ein wenig eilig haben ;-) :
14 Wochen Mutterschutz auch bei vorzeitiger Geburt: Neues Mutterschutzrecht in Kraft getreten
Seit dem 20. Juni 2002 haben auch die Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (20.06.2002) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die noch nicht die Elternzeit wahrnehmen.
Den ganzen Text gibt's hier:
http://www.bmfsfj.de/top/sonstige/Politikbereiche/Familie/ix4760_.htm
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