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*doofbin* kann mich bitte mal jemand aufklären???

Guten morgen,
ich hab mal ne' etwas (vieleicht peinliche) Frage. Bitte nicht auslachen.
Also, da ich noch so viel Resturlaub und Überstunden habe, werde ich jetzt ständig von meinen Kolleginnen, die schon Mama sind gefragt, warum ich nicht einen Teil des Urlaubs an hinten angänge. *???*
Was heist das? Ich habe doch sowieso vor erst mal mindestens zwei Jahe zu Hause zu bleiben. Hat es irgendwelche Rechtlichen Vorteile (oder Nachteile) wenn ich alles vorher bzw. nachher nehme?
Da es in meiner Firma im Moment sowieso nicht so "rosig" aussieht, weiß ich gar nicht ob sie in zwei Jahren noch existiert. Hmmmm, *ankopfkratz*
Ich bin vieleicht zu doof, aber was heist das mit "hinten anhängen"?? An den Mutterschutz oder den Erziehungsurlaub?
Ach ja und noch eins, bin ich im Erziehungsurlaub auch unkündbar oder bezieht sich das nur bis zum Ende des Mutterschutzes?
Würde mich echt freuen, wenn mich jemand von der Leitung schupsen könnte, auf der ich gerade draufstehe, danke!
Eure fien, 19.SSW
Bisherige Antworten

Re: *doofbin* kann mich bitte mal jemand aufklären???

Hi Fien die meinten warhscheinlich Urlaub dranhängen an deine 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt! Dann würdest du für die Zeit noch Geld bekommen. Im Erziehungsurlaub bist du glaube ich eh unkündbar. lg Tanja 17+4

Re: *doofbin* kann mich bitte mal jemand aufklären???

Ich würde auch sagen, daß sie eher an den Mutterschutz dranhängen meinen. Dann bekommst du halt länger dein normales Gehalt. Allerdings bin ich froh, wenn ich früher zum arbeiten aufhören kann. ;-) Vor allem im Sommer.
Im Erziehungsurlaub bist du aber nicht unkündbar. Laut meinen Unterlagen hast du da ganz normale Kündigungsfrist. Der Kündigungsschutz gilt nur für den Mutterschutz.
LG
Sabi

Re: *doofbin* kann mich bitte mal jemand aufklären???

bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich glaube Du kannst Deinen Urlaub bis nach der Elternzeit nehmen. Er verfällt in diesem Moment nicht. Die meisten AG machen das allerdings nicht, da sie Dir dann eben dieses Gehalt für Deinen noch ausstehenden Urlaub noch geben müssten. Wenn Du danach Teilzeit in Anspruch nimmst auch!!! (und zwar das volle Gehalt, welches Du heute bekommst!!!)
Macht fast keiner mit!
Aber nachfragen kannst Du ja mal
LG Tina 22 SSW

Vielen Dank !!!

... daß heist, würde ich vier Wochen länger arbeiten, bekäme ich noch ein ganzes Gehalt mehr. *grübel*
Tja, daß muß ich mir jetzt echt noch mal überlegen, obwohl ich eigentlich so froh bin, daß ich jetzt die Tage bis zur Babypause schon zählen kann... .
Vielen Dank, und Euch noch eine schöne Schwangerschaft!
fien, 19.SSW

Re: Vielen Dank !!!

Hallo Fien,
ich bin in genau derselben Situation. Ich habe noch 46 Urlaubstage offen (haben sich so in den letztn Jahren angesammelt) und überlege die ganze Zeit hin und her wieviel ich vor und wieviel ich nach dem Mutterschutz nehmen soll.
Es ist tatsächlich so, daß du für diese Zeit das volle Gehalt bekommst. In Ö sogar zusätzlich zum Kindergeld. Hätte vor allem dann einen Vorteil, wenn eine Gehaltserhöhung (Biennalsprung, KV-Erhöhung) in diese Zeit hineinfällt. Dann beginnst du nachher gleich mit dem höheren Gehalt.
LG Susanne 15.SSW

Re: *doofbin* kann mich bitte mal jemand aufklären???

Hallo Fien,
während deines Erziehungsurlaubes bzw. Elternzeit, wie das ja wohl seit neuestem heißt, bist du unkündbar, d.h. du hast den Anspruch auf deinen alten Arbeitsplatz, insofern dein Vertag unbefristet ist. Wenn du dann allerdings nach deinen 1, 2 od. 3 Jahren Elternzeit wieder in diener Firma auftauchst, kann dich dein Arbeitgeber ganz normal kündigen, indem er sich aber an die Kündigungsfrist in deinem Vertrag halten muß.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas halfen und du blickst bei meminem Chaosschreiben durch;-)
LG, andrea (19.SSW)

Leider nicht ganz....

Leider (bin nämlich in der Situation) muss der Arbeitgeber nicht den alten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, sondern nur einen "Gleichwertigen". Und was das ist, darüber kann man streiten. Bei mir steht sogar im Vertrag das ich bundesweit eingesetzt werden kann; bei einer Kollegin wurde nach den 2 Jahren ein Job 500 km weg von zu hause angeboten. Die Chefs hatten wohl damit gerechnet das sie dann lieber kündigt... hat sie aber nicht, sondern geklagt. Ergebnis: Arbeitgeber hat Recht... :-(
Viel Glück mit Deinem Chef
Stadtmaus (19.SSW)

Re: Leider nicht ganz....

Hallo Stadtmaus, ja, das mit dem "Gleichwertigen" Arbeitsplatz stimmt. Hatte ich ganz vergessen, aber ich meinte, wenn man einen Vollzeitjob hatte, dann hat man auch wieder das Anrecht auf einen Vollzeitjob mit dem selben Gehalt wie früher. Die Klausel in deinem Vertrag mit dem bundesweit eingesetzt werden könnnen, ist natürlich total doof. Ist ja klar, dass jemand mit Kind nicht mal einfach von heut auf morgen 500km weiter weg ziehen kann. Das ist natürlich echt fies. Zum Glück steht in meinem Vertrag so was nicht!!
LG, Andrea

Re: Leider nicht ganz....

Stimmt, da hast Du Glück :-) Mal sehen wie's bei mir wird. Ich bleibe nur 6 Monate weg (dann macht mein Mann noch 4), da bleibt nicht mal genug Zeit einen Ersatz einzuarbeiten. Insofern wird es bei mir hoffentlich nicht so dramatisch. Aber mein Chef hat echt 'ne Macke. Er kann mit schwangeren Frauen nicht umgehen und meidet jedes Gespräch *ächz*
LG Stadtmaus

Re: *doofbin* kann mich bitte mal jemand aufklären???

Also ich denke mit dem hintenanhängen meinen Sie anschließend an die Arbeitszeit bzw. vor dem Mutterschutz ich hab das damals auch so gemacht. Aber frag doch deine Kolleginnen wie sie das meinen Gruß Tanja
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