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@alle Beamtinnen, betr. Krankenkassenbeiträge

Hallo Ihr alle. Habe Infos, das der Arbeitgeber die privaten Krankenkassenbeiträge ganz oder teilweise erstatten muß. Nach der Elternzeitverordnung (nur für Beamte) werden dem Beamten auf Antrag die Beiträge in voller Höhe erstattet, wenn er nachweist, das ihm ab dem 7. Lebensmonat des Kindes das volle Erziehungsgeld zusteht. Steht ein vermindertes Erz.Geld zu, wird entsprechend hoch auch der Krankenkassenbeitrag erstattet(z.B. vermindertes Erz.Geld beträgt 70% vom vollen Erz. Geld, wird auf der Krankenkassenbeitrag zu 70% vom Arbeitgeber erstattet). Wer weiteres hierzu wissen möchte, kann das entweder in §§ 2 und 3 der Elternzeitverordnung (über Suchmaschinen) selbst nachlesen oder mich ansprechen. Ich hoffe, ich konnte einigen einen Tip geben. Ansonsten geht es mir bei 18+3 supigut.
Ganz liebe Grüße an ALLE. Cordi
Bisherige Antworten

Re: Krankenkassenbeiträge

Ups. Es steht alles in § 5 Abs. 2 und 3 der Elternzeitverordnung!!!

Re: @alle Beamtinnen, betr. Krankenkassenbeiträge

Hallo Cordi,
soweit ich weiß, werden maximal 60 DM im Monat erstattet. Ob die 60 DM genau umgerechnet oder gerundet wurden, weiß ich nicht. Ich bin übrigens Bundesbeamtin. Vielleicht gibt es da einen Unterschied zu Landes- oder Kommunalbeamtinnen.
Viele Grüße
Kerstin, 23+6

Re: @alle Beamtinnen, betr. Krankenkassenbeiträge

Hallo Kerstin. Das mit den 60 DM, jetzt 31 ? ist richtig. Die muß der Arbeitgeber immer zahlen. Aber dieser Gesetzestext wurde geändert. Ich meine, das das auch für die Bundesbeamten gilt. Schau dir am besten mal die Mutterschutzverordnung an. Die ist in § 5 Abs. 2 und 3 neu gefaßt worden. LG Cordi

Re: @alle Beamtinnen, betr. Krankenkassenbeiträge

Hi, Cordi!
Ich habe mal was von 60 DM gelesen!
Und wenn einem nach den sechs Monaten garkein E-Geld mehr zusteht, hat man wahrscheinlich Pech gehabt???
Ist ja schon ein ganz schöner Batzen, finde ich!
LG
Melanie (der es bei 23+5 auch supigut geht)

Re: Steht alles in der Elternzeitverordnung!!!

Sorry für die falsche Info. Es handelt sich bei dem Gesetz um die Elternzeitverordnung für Beamtinnen. Habe den entsprechenden Auszug aus dem Gesetz weiter vorne ins Forum gestellt. LG Cordi

Re: Steht alles in der Elternzeitverordnung!!!

Ja, bin ja auch verbeamtet. Aber das Elterngeld steht einem ja doch nur für sechs Monate sicher zur Verfügung und ist danach abhängig vom Gehalt des Mannes?
LG
Melanie
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