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off topic: freiberufliche Tätigkeit

Bin sonst nur stiller Leser, hab´ aber mal eine Frage (völlig off topic):
Ich hätte die Möglichkeit, freiberuflich Übersetzungen für einen Patentanwalt zu machen. Meine Tochter Lena ist jetzt fast 8 Monate und es wäre natürlich superpraktisch, von zuhause aus mit völlig freier Zeiteinteilung arbeiten zu können (anders würde ich es jetzt auch noch gar nicht wollen). Erst mal natürlich nur wenig, aber das läßt sich später steigern.
Ist von Euch zufällig jemand freiberuflich tätig?
Auf was muß ich denn da achten?
Vom Finanzamt habe ich erst mal ein Formular bekommen, mit dem ich herzlich wenig anfangen kann...klingt alles furchtbar kompliziert. Lohnt es sich überhaupt, in geringem Umfang freiberuflich zu arbeiten? Sowas wie 325Euro-Job gibt´s da ja nicht, da muß ich ja dann auch mit dem Erziehungsgeld rumrechnen. Aber ich weiß ja auch nie vorher, wieviel ich im Monat genau verdienen werde...nicht, daß wir dann am Schluß weniger haben als vorher...
Falls jemand in der Hinsicht Erfahrung hat, wäre ich für ein paar Tips echt dankbar, gerne auch als Mail über´s Profil.
Viele Grüße von einer etwas verwirrten
Marcia
Bisherige Antworten

Re: off topic: freiberufliche Tätigkeit

Hallo Marcia,
was meinst Du mit freiberuflich? Willst Du Dich sozusagen selbständig machen und ein Gewerbe anmelden um gegen Rechung Dienstleistungen zu erbringen? Ich wollte das ursprünglich machen, habe aber dann doch schnell davon Anstand genommen. Denn sobald man während der Elternzeit ein Gewerbe anmeldet muss man Renten- und Krankenversicherung zahlen (was ja sonst der Arbeitgeber macht) und man hat keinen Anspruch mehr auf den bisherigen Arbeitsplatz im Unternehmen. Ich arbeite zwar auch von zu Hause aber mein Mann stellt das in Rechung auf seinen Namen. Informier Dich lieber ganz genau vorher, nicht daß Du Dich hinterher ärgerst! Viel Erfolg, Inez

Re: off topic: freiberufliche Tätigkeit

Hallo Marcia, ich bin seit zwei Jahren freiberuflich tätig, sprich selbständig. Bist Du denn noch irgendwo angestellt und hast Elternzeit genommen? Da muß, glaube ich, Dein Arbeitgeber der selbständigen Tätigkeit zustimmen oder Du mußt kündigen. Beim Finanzamt mußt Du nur eine neue Steuernummer beantragen. Ob Deine Arbeit dann ein Gewerbe ist oder eine freiberufliche Tätigkeit entscheidet der Katalog (ist etwas kompliziert). Im Zuge des Scheinselbständigkeitsgesetzes mußt Du bei der BfA die Selbständigkeit feststellen lassen. Wenn Du die Kriterien nicht erfüllst, mußt Du trotz Selbständigkeit Sozialversicherungsbeiträge leisten (was sehr doof wäre).
So, das war es in Kürze. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mir auch übers Profil mailen (wobei ich kein Experte bin :-))
vlG Susanne

Re: off topic: freiberufliche Tätigkeit

Ich arbeite seit meine Kleine 3 Monate alt ist von zu Hause aus ca. 15 Stunden für meinen "alten" Arbeitgeber (superpraktisch!). Wir hatten damals auch lang beratschlagt, ob freiberuflich oder angestellt. Fazit war, dass freiberuflich für die paar Stunden zu kompliziert gewesen wäre und mein Arbeitgeber Gott sei Dank damit einverstanden war, mich ganz normal weiter angestellt zu behalten, nur mit reduzierter Stundenzahl. Es gilt jetzt praktisch als "Arbeiten im Erziehungsurlaub". Das ist zwar für den Arbeitgeber teurer (Versicherungen, Urlaub, Krankheit, rechtlicher Schutz z.b. beim nächsten Kind usw.), aber es ist eine kleine, sehr persönliche Firma und die sind mir sehr entgegengekommen. Und es funktioniert jetzt sehr gut, ich führe eine Stundenliste, Überstunden werden bezahlt. Vielleicht macht das ja dein Patentanwalt auch? Herzlichen Gruß, Anna
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