Suchen Menü

kann mir jemand hierbei helfen???

Bisherige Antworten

Re: heeee falsche taste...nu isses mir auch mal passiert

also, es geht um folgenden text aus dem BGB § 439
Der Verkäufer hat einen Mangel im Rechte nicht zu vertreten, wenn der Käufer den Mangel bei dem Abschlusse des Kaufes kennt.
Kann mir den text mal jemand ins "normaldeutsch" übersetzen. irgendwie versteh ich den nicht so richtig.
Soll das heissen, das wenn der Käufer beim Abschluss den Vertrages einen Mangel kennt, der VK dafür nicht mehr zu haften hat???
Ich glaub es ist heut einfach zu heiss. ich blick nicht mehr durch hier...
danke und vlg
tine 27ssw

Genau!

Re: danke, dann bin ich wohl doch noch nich so blöd wie ich dachte und es ist noch etwas blut in meinem kopf ;o)))

Bei mir kocht das Fruchtwasser...

Re: heeee falsche taste...nu isses mir auch mal passiert

Habe zwar direkt nichts mit der Juristerei zu tun, aber mal an einer Jur.Fak. gearbeitet. Ha, manchmal ist es ganz gut, bisschen reinzuschnuppern.
Also folgendes Bsp.: Kaufst Du Ware, die z. B. wegen eines Mangels (Löchlein im Kleidchen an einer unauffälligen Stelle oder so) herabgesetzt wurde, so kannst Du diese Ware nicht aufgrund dieses (vorher bekannten) Mangels umtauschen oder wandeln wollen.
Wenn der Verkäufer dagegen einen Mangel verschweigt oder dieser Mangel nicht sichtbar ist, dann hast Du dieses Recht wohl.
Ich glaube, Mel hier im Forum hat was mit Jura zu tun. Vielleicht kommt ja von ihr noch eine "Übersetzung". Aber BGB-Texte sind wirklich sehr umständlich geschrieben, das stimmt, und nicht nur weil die ja noch vom Ende des vorvorigen Jahrhunderts stammen.
Gruß, Manu
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen