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info zu krankengeld und mutterschaftsgeld

Moin Mädels, da ich ja nicht die einzige bin, die schon vor dem Mutterschutz für längere Zeit das Sofa hütet, möchte ich Euch an meinem neuen Kenntnisstand bzgl. Krankengeld und Mutterschaftsgeld teilhaben lassen. Also: Nach 6 Wochen (42 Tagen)Arbeitsunfähigkeit bezieht man Krankengeld, dies sind 70 % des Bruttolohns bzw. 90 % des Nettolohns, je nachdem, was für den AN günstiger ist, wird automatisch ausgerechnet. Was nun interessant ist: Diese Reduzierung wirkt sich NICHT auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes aus, da sich dessen Berechnung auf den letzten regulären Nettolohn stützt. Und Krankengeld ist kein Lohn in diesem Sinne. Alles klar? Wenn nicht, rate ich einen Anruf bei Eurer Krankenkasse, die haben die ultimativen Informationen zu dem Thema. LG und einen schönen Tag Euch allen, Birgit
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Re: info zu krankengeld und mutterschaftsgeld

Hallo Birgit.
Danke für die Info. Bei mir ist es jetzt doch so daß ich nächste Woche wieder versuchen darf zu arbeiten. Also ist die Frist eh unterbrochen...
Ich wünsche allen ruhebedürftigen gute Besserung :)
Ach ja, den Antrag für das Mutterschaftsgeld gibt es beim Gyn ca. 1 Woche vor dem Mutterschutz...
LG Callina
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