Suchen Menü

hilfe, wer kann mir helfen??

wisst ihr wo ich den antrag fürs erziehungsgeld auf der page beim arbeitsamt finden kann, oder zumindest wie der genau heisst? den fürs kindergeld hab ich ja schon. nur den fürs erziehungsgeld noch nicht.
danke
tine
Bisherige Antworten

Re:

Liegt wohl daran, dass das Arbeitsmat mit Erziehungsgeld nix zu tun hat ;o)
Versuch es doch mal beim Bezirks- oder Ortsamt.
Katrin

Re: ups

hihi, stimmt ja, kling jetzt ist der groschen gefallen. hab ich ja total vergessen.
danke für deeeeeeeeen hinweis. sonst hätt ich mich ja noch dumm und dämlich gesucht ;o)
vlg tine

Re: hilfe, wer kann mir helfen??

Hallo Tine,
also den Antrag fürs Erziehungsgeld bekommst Du NICHT auf dem Arbeitsamt. Dort sind sie nur für das Kinergeld zuständig.
Den Antrag fürs Erziehungsgeld bekommst Du je nach Bundesland von einer anderen Dienststelle oder Instituition.
Und zwar:
Baden-Würtemberg.....Landeskreditbank
Bayern, Hessen, Meck-Pomm, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,Thüringen....Versorgungsämter
Berlin, Bremen und Hamburg......Bezirksämter, Jugendämter, Ämter für soziale Dienste.
Brandenburg, Niedersachsen und Rhld.-Pfalz.....Jugendämter der Stadt und kreisverwaltung
Sachsen....Amt für Familie und Soziales
Ganz genau, wo Du den Antrag herbekommst, erfährst Du aber mit Sicherheit bei Deiner KK. Die können dir auch die Adresse oder Tel.-Nr. sagen wo Du den Antrag anfordern kannst.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Lieben gruß Simone

Re: hilfe, wer kann mir helfen??

http://194.13.135.208/cms/rwonline/data/formulardepot/form_start.html
LG, Chris

I-Mehl

Hab Dir das ganze Antrags-Gezumpel mal per e-mail geschickt :-)
Mel.

Re: Hat sich jemand schon damit beschäftigt?

Hab da nämlich mal ne Frage. Ich habe gerade in der zugehörigen Broschüre gelesen, dass, wenn ich nach der Geburt Elternzeit nehme und nicht Teilzeit arbeite, das Einkommen vorher (also Kalenderjahr 2001) gar nicht einberechnet wird. Stimmt das oder interpretiere ich das falsch?
Chris

Re: Hat sich jemand schon damit beschäftigt?

Stimmt. Wenn Du nach der Geburt definitiv nix, nullkommagaaaaarnix, verdienst, dann wird dein Gehalt auch gar nicht mit einbezogen. Wäre ja auch unfair euch weiterhin monatlich soundsoviel mehr zu unterstellen, was ihr ja gar nicht habt....
Mel.

Re: Hat sich jemand schon damit beschäftigt?

Und wenn ich dann doch z. B. nach 1 Jahr unerwarteterweise Teilzeit arbeiten wollte, wird das dann zurückgerechnet, oder?

Re: hilfe, wer kann mir helfen??

Wo gibt es denn den Antrag für Kindergeld online?????

Re: hilfe, wer kann mir helfen??

den gibts bei www.arbeitsamt.de unter vordrucke.
& liebe Grüße
Katharina
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen