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hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

..das mitten im Mutterschutz endete? Bei mir ist das leider der Fall. Mein ET ist erst der 31.07.02, mein Arbeitsvertrag endet am 31.08.02. Also die Sache mit dem Mutterschutz wäre dann nur bis zum Ende des Vertrages gewährleistet. Meine Frage: Wie geht es dann weiter? Bekommt man dann trotzdem irgendwo Geld her? Wie habt ihr das gemacht? Mein Chef möchte mich wieder einstellen, wenn mein Erziehungsurlaub beendet ist. Ich werde auf jeden Fall zwei Jahre zu Hause bleiben und dann möchten wir ja auch noch ein zweites... Ich wäre sehr froh über Erfahrungen von Euch oder tolle Hinweise zu hören. Bis hoffentlich bald und Liebe Grüße Silvia
Bisherige Antworten

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo Silvia,
ich bin Personalreferentin, die zudem auch einen befristeten Vertrag hat und kenne mich ein wenig in dem Thema aus.
Wenn Dein Vertrag endet und Du weiterhin Unterstützung (neben Erziehungs- und Kindergeld) brauchst, bleibt Dir leider nur das Arbeitsamt bzw. das Sozialamt. Bist Du denn verheiratet? Hat Dein Mann ein eigenes Einkommen? Wenn Du Dich jedoch arbeitslos meldest, mußt Du natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Dein Chef Dich sowieso wieder einstellen will, frag ihn doch, ob er den Vertrag nicht jetzt schon verlängert. Er zahlt ja ohnehin nicht im Erziehungsurlaub. Für Dich hat das v.a. den Vorteil, daß Du weiterhin von den Krankenkassenbeiträgen befreit bleibst. In der Rentenversicherung wird Dir übrigens der Erziehungsurlaub angerechnet (egal ob Du in einem Arbeitsverhältnis stehst oder nicht).
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne nochmal bei mir melden.
liebe Grüße, Haui

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo Haui, vielen Dank für die umfassende Antwort. Ich hätte natürlich 1000 Fragen. Aber ich antworte erstmal auf Deine Fragen: Ja ich bin verheiratet und mein Mann hat auch ein eigenes Einkommen. Während des Erziehungsurlaubes (2 Jahre) würden wir dann nur von dem Einkommen meines Mannes leben. Was ja irgendwie schon eine Umstellung ist. Aber das schaffen ja auch alle anderen Paare die Kinder bekommen. Es sieht also gar nicht so schlecht aus. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob wir überhaupt Erziehungsgeld bekommen. Wo sind denn da die Grenzen und ab wann wird das berechnet. Wenn die von unserem jetzigen gemeinsamen Einkommen ausgehen, dann sieht es wohl eher schlecht aus. Hast Du da auch Ahnung? Ich hatte eigentlich nicht vor dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ich möchte ja schließlich für unser Baby da sein. Nein, das Problem ist ein anderes: Mein Chef will mich zwar wieder einstellen. Aber ist ist geizig, wenn es darum geht für den Rest des Mutterschutzes, also vom Entbindungstermin (31.07.) bis zu den 8 Wochen nachher. Davon glaube zwei bis drei Wochen nach Ablauf des Vertrages. Weißt Du es genau??? Wie wird das denn berechnet? Also er will glaube nicht über den Vertrag hinaus bezahlen. Und genau um die Zeit geht es mir. Beginnt der Erziehungsurlaub denn mit der Geburt oder mit Ablauf der Mutterschutzfrist??? Du siehst - viele Fragen. Würde mich sehr freuen, nochmehr Antworten zu bekommen. Liebe Grüße und schon mal ganz großen Dank Silvia

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hi Silvia,
ich habe bis zum Mutterschutz bei einer Krankenkasse gearbeitet und kann dich bzgl. der Dauer deines Mutterschutzes korrigieren. Trotzdem dein Arbeitsvertrag am 31.08.02 endet, dauert dein Mutterschutz nach der Entbindung 8 Wochen (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen). D.H. wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, hast du für diese Zeit auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bis zum Ende deines Arbeitsvertrages max. DM 25,00/Tag (falls du mehr verdient hast, muss dein Arbeitgeber die Differenz zahlen) und danach erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe deines Anspruchs auf Krankengeld (dieser ermittelt sich aus deinem Einkommen vor Beginn der Schutzfrist) bis zum Ablauf des Mutterschutzes. Während dieser Zeit bist du kostenlos bei deiner Krankenkasse versichert. Über die neuen Euro-Werte kann dich deine Krankenkasse informieren, da bin ich zur Zeit nicht so fit. Ob du ein Anspruch auf Erziehungsgeld hast, weiß ich leider nicht. Hier müßtest du mal die entsprechende Stelle kontaktieren. Herzlichst Klarissa

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo Klarissa, danke für die Auskunft. Heißt das also, dass ich nach Ablauf des Vertrages ein Krankengeld bekomme bis zum Ablauf des Mutterschutzes? Was ist nach dem Ablauf des Mutterschutzes mit der Versicherung. Mein Mann ist auch bei der gleichen KK. Muss ich mich dann freiwillig versichern oder gibt es da noch die Familienversicherung über die ich kostenlos mitversichert bin?
Liebe Grüße Silvia

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo!
Bei mir war das ähnlich. Am 25.09. begann der MuSch, am 1.10. war ich arbeitslos. Ich hab dann für die ersten 6 Wochen 1025DM von der KK bekommen. Sonst gab es NIX! Keine Sozialhilfe, kein Arbeitslosengeld, denn Du stehst dem Markt ja im MuSchu nicht zur Verfügung. Nach der Geburt hab ich dann den Rest des Geldes in Form von Krankengeld oder wie auch immer (wurde ja ganz gut erklärt von jemand) bekommen und zwar alles auf einmal und das waren fast 7000DM. Während des MuSchu und des Erziehungsurlaubes bist Du beitragsfrei bei den gesetzl. KK versichert. Erziehungsgeld gibt es ab der Geburt, allerdings wird in den ersten 8 Wochen danach eben dieses MuSchuGeld noch abgezogen. Die Grenzen liegen im ersten halben Jahr bei 100.000DM bei Paaren und danach supertief, ich glaube bei 40.000DM. Am besten rufst Du mal die zuständige Versorgungsstelle Deines Bundeslandes an.
Der Erziehungsurlaub an sich beginnt für Dich erst nach dem MuSchu, würde Dein Mann die Zeit nehmen, würde es für ihn schon mit der Geburt losgehen.
Hm... was wolltest Du noch wissen? Ach, am besten fragst Du nochmal nach, wenn ich was vergessen habe.
LG Silke

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo Silke, vielen Dank für die Infoa. Dann sitzen wir ja doch nicht so ganz ohne Geld da. Zumindest bis Ende MuSchu. Bei Dir war es ja dann noch einen Zahn schärfer als bei mir. Mein Arbeitegeber muss dann noch einen vollen Monat bezahlen und den Rest bekomme ich dann wohl Krankengeld. Na gut, muss doch nicht verhungern...
Deine Kleine ist ja echt süß. Aber unser Baby auch. Also, ich meine das was wir schon egsehen haben: Arme, Beinchen, Näschen und das kleine Herz, alles zusammen ca. 10 cm groß.
Dir auch Liebe Grüße Silvia

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

danke schön!
dafür, dass es ein unfall war, haben wir das beste draus gemacht. ;o))
dann wünsche ich dir mal noch eine schöne schwangerschaft, genieße es, ich hab das leider nicht gemacht und das tut mir heute schon sehr leid.
alles liebe!
silke

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

So richtig genießen kann ich meine Schwangerschaft leider noch nicht, denn mir ist fast täglich von morgens bis abends übel. Aber unsere SS ist eine daraufhingearbeitete Wuschschwangerschaft. Hast fast ein halbes Jahr "Üben" gedauert. Aber das war noch ok, so kurz vor verzweifeln...
Alles Liebe Silvia

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo Silvia,
das Ganze nennt sich bis zum Ende des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Nur die Höhe richtet sich halt ab dem Zeitpunkt wo du dann ohne Arbeitsverhältnis bist, nach der sonst üblichen Krankengeldberechnung. Wie Silke schon schreibt, bist du während des Erziehungsgeldbezuges beitragsfrei bei deiner Krankenkasse versichert. Voraussetzung natürlich du hast Anspruch auf diese Leistung. Da dein Mann aber ebenfalls gesetzlich und sogar bei der selben Krankenkasse versichert ist, muss du dir um deinen Versicherungsschutz (und natürlich deines kleinen Sprößlings) keine Sorgen machen. Wenn du selbst keine Leistungen erhältst (warum auch immer) könnt ihr in die kostenlose Familienversicherung bei deinem Mann. Ich würde immer empfehlen, den zuständigen Leistungssachbearbeiter bei der Krankenkasse zu ermitteln. Sobald du dann weißt,wie es nach dem Mutterschutz mit euch weitergeht, kannst du dort sofort verbindlich erfahren, wie es dann mit eurer Krankenversicherung aussieht. Herzlichst Klarissa

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hallo Klarissa, ich glaub ich bin jetzt in der Tat etwas schlauer. VIELEN DANK :))))
Aber so richtiger Erziehungsuraub wäre das bei mir ja auch nicht, denn wenn mein Chef mich zwar wieder einstellen will, aber den Vertrag jetzt nicht verlängert, dann ist es doch kein richtiger Erziehungsurlaub, oder????
LG Silvia

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Hi Silvia,
ich denke doch, da du dich ja trotz auslaufendem Arbeitsverhältnis nicht dem Arbeitsamt melden (und damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müßtest)möchtest. Du nimmst halt einfach eine Auszeit zur Erziehung deines Kindes- die Elternzeit (früher "Erziehungsurlaub"). Nur ob du Anspruch auf Erziehungsgeld hast, weiß ich nicht. Diese Leistung soll ja eigentlich einen Verdienstausfall -bedingt durch die Geburt eines Kindes- ersetzen. Bei einem beendetem Arbeitsverhältnis ist der Wegfall des Gehaltes unabhängig vom Ereignis Mutterschaft. Also, ich denke, da kann dir nur die Erziehungsgeldstelle weiterhelfen. Welches Amt das in deiner Stadt ist, erfährst du z.Bsp. auch bei deiner Krankenkasse. Auf jeden Fall toi,toi,toi für die SS und die Geburt. LG Klarissa

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Also geb ich auch nochmal meinen Senf dazu. :-) Du bist zwar nach dem Auslaufen Deines Vertrages noch in der Elternzeit aber leider nicht mehr beitragsfrei versichert bei Deiner Krankenkasse. D.h. Du mußt Dich bzw. auch das Baby selbst versichern, bzw. wie bereits erwähnt über Deinen Mann familienversichern. Die Einkommensgrenze liegt bei 100.000 DM netto. Davon werden aber noch ein paar Prozent abgezogen. Den Antrag würde ich auf jeden Fall mal stellen. Alles GUte, die Haui

Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...

Danke und Dir auch alles Gute.
Liebe Grüße Silvia
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