hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
ich bin Personalreferentin, die zudem auch einen befristeten Vertrag hat und kenne mich ein wenig in dem Thema aus.
Wenn Dein Vertrag endet und Du weiterhin Unterstützung (neben Erziehungs- und Kindergeld) brauchst, bleibt Dir leider nur das Arbeitsamt bzw. das Sozialamt. Bist Du denn verheiratet? Hat Dein Mann ein eigenes Einkommen? Wenn Du Dich jedoch arbeitslos meldest, mußt Du natürlich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Dein Chef Dich sowieso wieder einstellen will, frag ihn doch, ob er den Vertrag nicht jetzt schon verlängert. Er zahlt ja ohnehin nicht im Erziehungsurlaub. Für Dich hat das v.a. den Vorteil, daß Du weiterhin von den Krankenkassenbeiträgen befreit bleibst. In der Rentenversicherung wird Dir übrigens der Erziehungsurlaub angerechnet (egal ob Du in einem Arbeitsverhältnis stehst oder nicht).
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne nochmal bei mir melden.
liebe Grüße, Haui
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
ich habe bis zum Mutterschutz bei einer Krankenkasse gearbeitet und kann dich bzgl. der Dauer deines Mutterschutzes korrigieren. Trotzdem dein Arbeitsvertrag am 31.08.02 endet, dauert dein Mutterschutz nach der Entbindung 8 Wochen (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen). D.H. wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, hast du für diese Zeit auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Bis zum Ende deines Arbeitsvertrages max. DM 25,00/Tag (falls du mehr verdient hast, muss dein Arbeitgeber die Differenz zahlen) und danach erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe deines Anspruchs auf Krankengeld (dieser ermittelt sich aus deinem Einkommen vor Beginn der Schutzfrist) bis zum Ablauf des Mutterschutzes. Während dieser Zeit bist du kostenlos bei deiner Krankenkasse versichert. Über die neuen Euro-Werte kann dich deine Krankenkasse informieren, da bin ich zur Zeit nicht so fit. Ob du ein Anspruch auf Erziehungsgeld hast, weiß ich leider nicht. Hier müßtest du mal die entsprechende Stelle kontaktieren. Herzlichst Klarissa
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Liebe Grüße Silvia
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Bei mir war das ähnlich. Am 25.09. begann der MuSch, am 1.10. war ich arbeitslos. Ich hab dann für die ersten 6 Wochen 1025DM von der KK bekommen. Sonst gab es NIX! Keine Sozialhilfe, kein Arbeitslosengeld, denn Du stehst dem Markt ja im MuSchu nicht zur Verfügung. Nach der Geburt hab ich dann den Rest des Geldes in Form von Krankengeld oder wie auch immer (wurde ja ganz gut erklärt von jemand) bekommen und zwar alles auf einmal und das waren fast 7000DM. Während des MuSchu und des Erziehungsurlaubes bist Du beitragsfrei bei den gesetzl. KK versichert. Erziehungsgeld gibt es ab der Geburt, allerdings wird in den ersten 8 Wochen danach eben dieses MuSchuGeld noch abgezogen. Die Grenzen liegen im ersten halben Jahr bei 100.000DM bei Paaren und danach supertief, ich glaube bei 40.000DM. Am besten rufst Du mal die zuständige Versorgungsstelle Deines Bundeslandes an.
Der Erziehungsurlaub an sich beginnt für Dich erst nach dem MuSchu, würde Dein Mann die Zeit nehmen, würde es für ihn schon mit der Geburt losgehen.
Hm... was wolltest Du noch wissen? Ach, am besten fragst Du nochmal nach, wenn ich was vergessen habe.
LG Silke
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Deine Kleine ist ja echt süß. Aber unser Baby auch. Also, ich meine das was wir schon egsehen haben: Arme, Beinchen, Näschen und das kleine Herz, alles zusammen ca. 10 cm groß.
Dir auch Liebe Grüße Silvia
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
dafür, dass es ein unfall war, haben wir das beste draus gemacht. ;o))
dann wünsche ich dir mal noch eine schöne schwangerschaft, genieße es, ich hab das leider nicht gemacht und das tut mir heute schon sehr leid.
alles liebe!
silke
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Alles Liebe Silvia
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
das Ganze nennt sich bis zum Ende des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Nur die Höhe richtet sich halt ab dem Zeitpunkt wo du dann ohne Arbeitsverhältnis bist, nach der sonst üblichen Krankengeldberechnung. Wie Silke schon schreibt, bist du während des Erziehungsgeldbezuges beitragsfrei bei deiner Krankenkasse versichert. Voraussetzung natürlich du hast Anspruch auf diese Leistung. Da dein Mann aber ebenfalls gesetzlich und sogar bei der selben Krankenkasse versichert ist, muss du dir um deinen Versicherungsschutz (und natürlich deines kleinen Sprößlings) keine Sorgen machen. Wenn du selbst keine Leistungen erhältst (warum auch immer) könnt ihr in die kostenlose Familienversicherung bei deinem Mann. Ich würde immer empfehlen, den zuständigen Leistungssachbearbeiter bei der Krankenkasse zu ermitteln. Sobald du dann weißt,wie es nach dem Mutterschutz mit euch weitergeht, kannst du dort sofort verbindlich erfahren, wie es dann mit eurer Krankenversicherung aussieht. Herzlichst Klarissa
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Aber so richtiger Erziehungsuraub wäre das bei mir ja auch nicht, denn wenn mein Chef mich zwar wieder einstellen will, aber den Vertrag jetzt nicht verlängert, dann ist es doch kein richtiger Erziehungsurlaub, oder????
LG Silvia
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
ich denke doch, da du dich ja trotz auslaufendem Arbeitsverhältnis nicht dem Arbeitsamt melden (und damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen müßtest)möchtest. Du nimmst halt einfach eine Auszeit zur Erziehung deines Kindes- die Elternzeit (früher "Erziehungsurlaub"). Nur ob du Anspruch auf Erziehungsgeld hast, weiß ich nicht. Diese Leistung soll ja eigentlich einen Verdienstausfall -bedingt durch die Geburt eines Kindes- ersetzen. Bei einem beendetem Arbeitsverhältnis ist der Wegfall des Gehaltes unabhängig vom Ereignis Mutterschaft. Also, ich denke, da kann dir nur die Erziehungsgeldstelle weiterhelfen. Welches Amt das in deiner Stadt ist, erfährst du z.Bsp. auch bei deiner Krankenkasse. Auf jeden Fall toi,toi,toi für die SS und die Geburt. LG Klarissa
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Re: hattet Ihr ein befristetes Arbeitsverhältnis...
Liebe Grüße Silvia
-
5. SSW: Was in dieser Woche passiert
Kann man das Baby in der 5. SSW schon im Ultraschall sehen und welche Anzeichen sind in dieser Woche typisch? → Weiterlesen
-
Anzeichen für die Geburt: So erkennst du,...
Geht es jetzt endlich los oder doch noch nicht? Auf diese Symptome solltest du achten. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Kinder
Wie entwickeln sich eigentlich Kinder zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr und welches Gewicht gilt als "normal"? → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
Hämatom in der Gebärmutter: Ist das...
Wieso tritt bei manchen Schwangeren ein Gebärmutterhämatom auf und was bedeutet das für die Schwangerschaft? → Weiterlesen
-
Jungen oder Mädchen zeugen: Wie bekomme ich...
Seit jeher versuchen Eltern, das Geschlecht ihres Nachwuchses zu beeinflussen. So kann es klappen. → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
Einnistungsblutung: Farbe, Zeitpunkt und...
Wenn sich in der Gebärmutterschleimhaut eine befruchtete Eizelle einnistet, findet eine Einnistungsblutung statt. Wann ist sie sichtbar? → Weiterlesen