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hab da noch ne Frage....

Hallo Ihr, ich blicke es doch noch nicht so ganz mit dem Rechner - vielleicht könnt Ihr mir ja helfen?
Das mit dem Bruttogehalt von meinem Mann ist ja kein Problem, aber wie ist das mit meinem? Mein ET ist der 24.10. - so werde ich nach der Geburt eben noch 8 Wochen (also bis ca. Mitte Dez.) mein "Gehalt" bzw. Mutterschaftsgeld beziehen. Anschliessend werde ich nicht mehr arbeiten und in Erziehungsurlaub gehen. Muss ich dann das Bruttoeinkommen von mir vom ganzen Jahr nehmen, oder nur das, was ich nach der Geburt noch "verdiene"?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...
LG Sandra
Bisherige Antworten

Re: hab da noch ne Frage....

Gehts ums Erziehungsgeld? Soweit ich weiß darfst du das Gehalt angeben, daß du tatsächlich im Jahr nach der Entbindung haben wirst, wenn du es weißt (bei nix ist das ja net schwer). Wenn man es nicht weiß, kann man das vergangene Jahr hernehmen. Kommt meistens besser weil man könnte ja Gehaltserhöhung kriegen *grins*
LG Callina

Re: hab da noch ne Frage....

Also lt. meinen Büchern und lt. dem Antrag des Erziehungsgeld mußt Du Dein Gehalt nicht angeben, wenn Du danach mindestens ein Jahr nicht arbeiten gehst.
Mutterschaftsgeld wird nicht so richtig angerechnet. Das bedeutet. Wenn Du gearbeitet hast und Geld von der Krankenkasse bekommst, fallen die ersten 2 Monate das Erziehungsgeld weg. Die anderen 4 Monate bekommst Du es voll und ab den 7. Monat kommt es auf das Gehalt Deines Mannes an.

Danke

Danke für Eure Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
LG Sandra
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