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blöde Frage - wg. Krankmeldung

Hallo,
ich hab mal eine bescheuerte Frage. Ich bin zur Zeit krankgeschrieben und werde voraussichtlich auch nicht mehr arbeiten gehen. Im Zusammenhang mit der Schwangerschaft hört man allerdings öfters den Begriff Beschäftigungsverbot.
Gibt es da einen Unterschied? Als "Nichtschwangere" würde man doch nach 6 Wochen Krankengeld kriegen, das ist doch aber bei Schwangeren anders, da erfolgt doch voller Lohnausgleich, oder? Hängt das doch von dem Unterschied Krankmeldung , bzw. Beschäftigungsverbot ab?
Ich weiß die Frage ist doof, aber ich wüßte es schon gerne.
Danke Sandra 26.SSW
Bisherige Antworten

Re: blöde Frage - wg. Krankmeldung

Hallo Sandra,
ich war auch monatelang krankgeschrieben, jetzt endlich hab ich Beschäftigungsverbot. Bei mir hat ganz normal nach 6 Wochen das Krankengeld eingesetzt, das ja deutlich geringer als das Gehalt ist. Mit dem Beschäftigungsverbot sollte ich jetzt eigentlich wieder 100% Gehalt bekommen, warte aber noch ganz gespannt, ob das klappt.
Es scheint von Arzt zu Arzt und sogar von Deinem Wohnort abzuhängen, wie offen die Ärzte mit dem Beschäftigungsverbot umgehen, meine Ärztin hat sehr lange gezögert.
Gruß, June (29.SSW)

Re: blöde Frage - wg. Krankmeldung

Hallo June,
danke für Deine Antwort. Ich sehe jetzt klarer. Es ist eigentlich so wie ich befürchtet habe.
Danke Dir und noch eine schöne Restschwangerschaft.
Sandra 26. SSW
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