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Yipieh! Die 3 steht vorne :-O

Hi Ihr Lieben! Endlich in der 30. SSW!!!! Jetzt kann ich von 10 runterzählen.
Das ist allerdings das einzig erfreuliche heute. Gestern hatte ich mal wieder einen ziemlich stressigen Tag auf der Arbeit. Bin dann abends noch zur Post gejoggt. Zu Hause habe ich dann ständig einen harten Bauch bekommen, und der Kleine war am toben wie doll. Mache mir jetzt ein bißchen Sorgen. Ich hab mir überlegt heute mittag nach Hause zu gehen und die Füße hochzulegen. Wie lange kann man denn zu Hause bleiben ohne zum Arzt zu gehen? Ich denke mit ein bißchen Ruhe wird das auch so wieder. Hatte ja sonst nie Probleme.
LG Melle
Bisherige Antworten

Re: Yipieh! Die 3 steht vorne :-O

Herzlichen Glückwunsch zur 3 *neidischsein* ich brauche noch 5 wochen dann kann ich auch jubeln.
Ich denke du solltes dir schon ein bißchen Ruhe gönnen harter Bauch und tobendes Innenleben sind bei mir auch immer ein Zeichen von Überanstengung. Du kannst, wenn nichts anderes in deinem Arbeitsvertrag vermerkt ist, bis zu 3 Tagen ohne Krankmeldung daheim bleiben.
LG von der immermüüüüüüüüüüüüüüüüüüüden Heike

Re: Yipieh! Die 3 steht vorne :-O

Hallo Melle!
Ich glaub, am dritten Fehltag muß erst eine Bescheinigung vom Arzt vorliegen! Geh nach Hause und gönn Dir die Ruhe, Dir kann keiner was wollen...;-))
LG Meike

Re: Yipieh! Die 3 steht vorne :-O

Ich meine, bis zu drei Tagen geht ohne AU, hängt aber von den Gepflogenheiten in der Firma ab... Bleibe heute auch zu Hause, konnte kaum schlafen und dementsprechend ist mein Kreislauf im Keller...
Lass uns zusammen jammern, dann gehts morgen schon wieder besser ;-)
LG und gute Besserung
Doreen

Re: Yipieh! Die 3 steht vorne :-O

Hallo Melle, herzlichen Grlückwunsch zur 3 - ich habe auch eine 3 - allerdings so: muß noch drei Wochen auf die 3 vorne warten...
Du kannst übrigens, wie die anderen es schon bemerkt haben 3 Tage ohne Attest zu Hause bleiben - ab dem 4.Tag muß ein Attest vorgelegt werden. Das ist eigentlich überall üblich (sogar beim Staat) - außer Du arbeitest in einem ganz besonderen Betrieb! Müßte aber in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Grüßle und schon Dich und Deinen Krümel etwas...
Sandra

Danke an Alle für den Lieben Zuspruch!!! o.T.

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