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Weihnachtsgeld? Volle Panik!

Hallo!
Mein Mann hat mich gerade auf dem Nachhauseweg voellig verunsichert. Er sagte, wenn man im November kuendigt, bekommt man ja schliesslich auch nichts.
Ich hab nie darueber nachgedacht und das Geld laengst verplant. Fragen kann ich natuerlich erst morgen, aber wie sieht das bei Euch aus? Ist jemand ganz stinknormal angestellt und bekommt nichts?
LG, Lari, in SS-Geld-Panik
Bisherige Antworten

Keine Panik!

Wenn Du im Mutterschutz bist, bist Du ja weiterhin im Beschäftigungsverhältnis (darfst nur eben wegen besonderer "Umstände" nicht arbeiten).
Also hast Du weiterhin auch Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.
Hab ich jedenfalls so verstanden...*grübel*
Werde aber morgen sowieso meine Personalabteilung wegen dies&jenem anrufen und bei der Gelegenheit mal nachfragen.
Sollte man KEINEN Anspruch haben, werde ich mich sicher völlig empört hier im Forum melden.
Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen wegen o.g. Begründung.
:-)
Mel.

Nachtrag

...und selbst wenn kein Anspruch für die Mutterschutz-Zeit bestehen sollte (was ich aber echt nicht glaube, denn Mutterschutz ist ein Beschäftigungsverbot und der AG muss wie gehabt weiterzahlen), können Dir höchstens die Mutterschutzzeiten gekürzt werden. Du würdest also selbst dann noch 10/12 oder so vom Weihnachtsgeld bekommen müssen.
Mel.

Re: Weihnachtsgeld? Volle Panik!

Ich bin jetzt auch etwas irritiert. Warum solltest du kein Weihnachtsgeld bekommen? Du bekommst ja auch 8 Wochen nach der Entbindung noch dein normales Gehalt. Du bist doch im Mutterschutz und kündigst nicht. Mein ET ist der 2.12. und ich bekomme auch volles Weihnachtsgeld.
LG Heike70

Re: Weihnachtsgeld? Volle Panik!

Es kommt ganz drauf an was bei Euch tariflich gilt oder was ihr in euren Verträgen stehen habt. Oft ist das Weihnachts- und Urlaubsgeld "freiwillig" und dann könnte Euer AG das einbehalten. Allerdings würde ich immer auf eine anteilige Auszahlung bestehen. LG Sabine

Re: Weihnachtsgeld? Volle Panik!

aber auch wenn das weihnachtsgeld freiwillig gezahlt wird, gilt doch der gleichbehandlungsgrundsatz (mein ich doch): wenn alle anderen kollegen weihnachtsgeld bekommen, muss lani auch weihnachtsgeld bekommen. ich persönlich weiß leider gar nicht so genau, was in meinem Vertrag steht (muss ich heute abend mal gucken).
Heike

Re: Weihnachtsgeld? Volle Panik!

Das stimmt zum Teil. Der AG hätte im Falle der "Freiwilligkeit" auf jeden Fall die Möglichkeit das Weihnachtsgeld nach gut dünken zu reduzieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein AG das wirklich durchzieht. Gruß Sabine

Re: Weihnachtsgeld? Volle Panik!

Hast Du gekündigt oder gehst Du in Mutterschutz?
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