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Verordnung von KKH-behandlung????

Also, ich sitz hier schon wieder mit nem Brett vorm Kopf...,
Mein FA hat mir (wegen Urlaub der Praxis) schon mal vorsorglich eine Überweisung zur Entbindung ausgestellt. (Diese Merkwürdige Bezeichnung im Betreff) Jetzt sehe ich mit Erstaunen, dass auf der Rückseite steht, man solle diesen Schein VOR dem Aufsuchen des KKH der zuständigen Krankenkasse vorlegen. Hat da jemand schon Erfahrungen mit?
Wenn man überaschend entbindet, hat man doch wahrscheilich so eine Überweisung gar nicht, zahlen die dann nicht???
Wer kann Licht ins Dunkel bringen Pia (***völligverwirrtbin***)
Bisherige Antworten

Re: Verordnung von KKH-behandlung????

Hallo Pia, das verwirrt mich jetzt auch, denn ich habe genau diesen Schein einfach stumpf beim KH abgegeben, als ich dort zum Aufnahme-Gespräch in der 32.SSW war. Und eigentlich würde ich jetzt mal davon ausgehen, daß das KH und die KK das miteinander regeln werden. *grübelargwöhn* Sonst ruf' doch mal morgen bei Deiner KK durch und frag' einfach mal nach, ob das wirklich so sein soll. Oder vielleicht antwortet hier noch jemand der schlauer ist als ich ;o) LG, Meike (39.SSW)
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