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Urlaubsanspruch

Ich habe in diesem Jahr noch 3 Tage Urlaub und für 2002 nochmals 3 Tage. (MuSchu bis 13.2.)
Hat es (finanziell gesehen) irgendwelche Auswirkungen, wann ich diese 6 Tage nehme? Sollte ich sie gleich an den MuSchu dranhängen oder warten, bis ich (wohl Frühjahr 2004)wieder arbeite?
Ich weiß irgendwie nicht, was das Beste ist.
Danke für Tips!
Viele Grüße, Silvia
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

Ich weiss auchnch nicht ob ich meine 8 Tage Rest noch im Januar vor der Elternzeit nehmen soll. Vom AG her geht es, aber ich weiss nicht, wie das beim Versorgungsamt angerechnet wird. Nicht, dass die nachhher noch mein ganzes Gehalt von 2001 mit anrechnen weil ich ja quasi noch "berufstätig" dann bin. Dann bekommen wir nämlich gar nix, weil wir dann locker über 100.000 DM kommen....
Muss da mal nachfragen...
Mel. (38.SSW)

Re: Urlaubsanspruch

Wenn du noch die Möglichkeit hast würde ich die Uraubstage noch nehmen, oder aber ausbezahlen lassen.
Och hab das Problem nicht, da ich gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten werde.
LG Callina (ET+1)
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