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Urlaubsanspruch

Hallo,
mal eine Frage, für die 8 Wochen nach der Geburt steht mir ja Urlaub zu. Mein ET ist der 20.12.01. Also würde mir Urlaub bis 20.02.02 zustehen oder bis 28.02.02? Also krieg ich jetzt für die 2 Monate 5 Tage oder weniger. Eine Kollegin von mir hat am 18.08. Termin und hat nur 4 Tage bekommen. Was ist richtig. Habe nirgends im Net etwas gefunden. Danke Sandra
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch

Hi Sandy!
Also bei mir ist das so. Mein ET ist der 03.01.02 und ich bekomme vo meinem AG für die 2 Monate 5 Tage Urlaub. Ich hoffe das ich damit weiterhelfen konnte.Wie es rechtlich aussieht weiß ich leider nicht.
LG Eva-Nin@1976 12+3 SSW aus dem Forum Januar-März 2002

Re: Urlaubsanspruch

hier ist ein text aus der zeitschrift eltern "sonderrecht geburt"
Wie viel Urlaub steht mir im Jahr der Geburt zu?
Berufstätige Schwangere haben den normalen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der sich auch durch die Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) nicht verringert.
Nehmen Sie nach dem Mutterschutz allerdings Elternzeit (früher Erziehungsurlaub), steht Ihnen für diesen Zeitraum kein zusätzlicher Erholungsurlaub zu.
Keine Sorge, wenn der Urlaub vor der Schutzfrist nicht ganz aufgebraucht wird - er verfällt nicht. Im Bundeserziehungsgeldgesetz ist festgelegt, dass Mütter ihren Anspruch über die Elternzeit hinaus mitnehmen können.
Das heißt: Wenn Ihr Baby im Juli 2001 geboren wurde und Sie bis Juli 2004 Elternzeit nehmen, bleibt der alte Urlaub sogar bis ins Folgejahr (2005) stehen. Wollen Sie dann nicht in den Beruf zurückkehren, können Sie sich den Urlaub auszahlen lassen.
Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
vlg Tine 25ssw
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