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Urlaub auszahlen lassen ???

Hallo Ihr Schwangeren,
wisst Ihr, ob man sich den "Resturlaub" vom AG auszahlen lassen kann?
Bei mir beginnt der MuSchu ab 22.10 und ich bin bereits seit 10.08 krankgeschrieben und werde lt. FA auch bis zum Muschu nicht mehr in die Arbeit gehen können(verk. MuMu). Somit kann ich auch meinen Urlaub (21 Tage)nicht mehr antreten und aufheben bis ich evtl. nach einem Jahr wieder komme, möchte ich auch nicht.
Viele Grüße
Nicoletta
PS : Und mein MuSchu geht (wenn alles planmäßig) bis zum 03.01.01, habe ich da auch anteiligen Urlaubsanspruch ???
Bisherige Antworten

Re: Urlaub auszahlen lassen ???

ÄHHH, ich meinte mein MUSCHU geht bis zum 03.02.02

Re: Urlaub auszahlen lassen ???

Da musst Du mal mit Deinem Arbeitgeber reden - das ist überall verschieden. Ich lasse mir meinen Resturlaub auch ausbezahlen. Normalerweise macht das mein Arbeitgeber nicht bei Mutterschutz, sondern nur bei Kündigungen, aber nachdem ich gefragt hatte, hat man sich doch problemlos dazu bereiterklärt.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Urlaub auszahlen lassen ???

Hallo Nicoletta,
wenn dein AG einverstanden ist, kannst du ihn dir auszahlen lassen. bedenke aber dass dann dein bruttogehalt so in die höhe schnellt, dass du in der steuer extrem steigen könntest (wegen der Progression) und womöglich netto nicht so viel übrig bleibt. frage doch deinen AG ob er das geld auf 2 oder 3 Monate verteilen kann, dann steigst du nicht so stark in der Steuer und hast netto mehr davon.
nur so ein kleiner Tip
kugelige Grüße
Manu S (26+1)

Re: Urlaub auszahlen lassen ???

Hallo Nicoletta,
bei mir war genau der gleiche Fall. Ich war auch bis zum Mutterschutz krankgeschrieben und hatte dann noch 17 Tage Resturlaub. Also bin ich letzte Woche mal zum Personalbüro getrabt und habe wegen einer Auszahlung gefragt. Also in der Regel ist es so, daß der Urlaub einfach bestehen bleibt bis zum Ende Deines Erziehungsurlaubes und jenachdem wann Du wieder arbeitest, kannst Du in dann nehmen. Kommst Du nach den 3 Jahren gar nicht wieder wird er dann ausbezahlt. Eine vorzeitige Auszahlung ist Verhandlungssache und hängt von Deinem Arbeitgeber ab. Da es bei meinem im Moment finanziell nicht so rosig aussieht, werde ich ihn leider nicht vorzeitig bezahlt bekommen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen!
Liebe Grüße
Sabine (36SSW)

Ist in der Regel teuer, da ...

du evt. zwar die Steuern (anteilig) mit der Erklärung zurückbekommst, aber die Sozialbeiträge nicht.
Ich habe nach dem ersten Erzurlaub noch 12 Tage bezahlten Resturlaub gehabt. Fand ich sehr schön. Und warum solltest du den Urlaub nicht am Ende der Elternzeit nehmen?
Katrin

Ich machs ganz anders...

...ich hänge meinen Resturlaub an den Mutterschutz dran. Damit kann ich nach der Geburt statt 8 Wochen etwa 3 Monate bezahlte Auszeit nehmen, bevor die Elternzeit beginnt.
Da ich aus finanziellen Gründen leider schon wieder recht früh anfangen muss zu arbeiten, wollte ich die "geldlose Zeit" dazwischen etwas verkürzen. Meinem Arbeitgeber ist´s recht. Ich weiß aber nicht, ob das jeder so problemlos mitmacht...LG Julischka

Re: Ich machs ganz anders...

Hallo Julischka,
weißt du, ob es für diese Möglichkeit eine "rechtliche Handhabe" gibt? Ich wollte das auch machen, aber mein AG weigert sich...
Gruß Tink

Re: Ich machs ganz anders...

Hallo Tink, ich habe gerade mal bei uns in der Personalabteilung nachgefragt. Dort heisst es, Urlaub ist grundsätzlich eine Sache, die der AG gewähren muss. Du hast also kein Recht darauf, den Urlaub dann zu nehmen, wenn Du willst. Dann könnte es theoretisch ja auch passieren, dass die gesamte Belegschaft den Urlaub gleichzeitig nehmen möchte und der Betrieb stillliegt... Wann der Urlaub genommen wird, ist eine Absprache zwischen Dir und Deinem AG.
Wobei ich Deinen AG nicht wirklich verstehe, weil Du ja höchstwahrscheinlich sowieso nicht da bist. Dann hast Du halt keinen Urlaub, sondern Elternzeit... Du könntest Dir auch Deinen Urlaub auszahlen lassen (Vorsicht wg. der Steuer), aber auch da gibt es meines Wissens nur dann einen Rechtsanspruch drauf, wenn Du ihn definitiv nicht mehr nehmen kannst. Und das kannst Du ja jetzt noch nicht sagen.
Auf jeden Fall hast Du das Recht darauf, dass Dein Urlaubsanspruch nicht verfällt, er bleibt während Deiner Elternzeit bestehen.
Mist, ist das alles kompliziert - LG Julischka
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