Und nochmal ne Frage zu dem ganzen Papierkram...
hab mich vorhin gard mit meinem Freund über den ganzen Papierkram unterhalten, der auf uns zukommt. Irgendwie haben wir beide so gut wie keine Ahnung, wie das alles vor sich geht.
Muss Euch jetzt mal ein paar Sachen fragen:
Wann beantragt man denn diese Unterstützung von der Krankenkasse (25,- DM/Tag, oder??)? Was muss man denn dazu der Kasse vorlegen? Die bekommt man doch während des gesamten gesetzlichen Mutterschutzes, oder?? Also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, oder? (Sorry, hab echt keinen Dunst..)
Wann muss man denn das Erziehungsgeld und das Kindergeld beantragen? Erst, wenn das Kind da ist, oder? Und wo??
So, ich glaub, das war`s erstmal :-)
Wäre echt nett, wenn jemand mir `n bischen helfen könnte... :-)
Viele Grüße und einen schönen Sonntag!!
Caro
Re: Und nochmal ne Frage zu dem ganzen Papierkram...
Kindergeld beantragst Du nach der Geburt mit einer Geburtsurkunde bei der Familienkasse des Arbeitsamtes oder beim Arbeitgeber (öff.Dienst) und Erziehungsgeld ebenfalls nach der Geburt mit einer Geburtsurkunde beim Versorgungsamt.
Mel.
Thanks a lot.. :-)
Nachtrag
Caro
Re: Nachtrag
Wenn Du selbständig bis, hast Du auch Anspruch auf Erz.geld, vorausgesetzt Du arbeitest nach dem Mutterschutz nicht mehr als 30 Std./Woche. Du mußt der Erz.geldstelle bei Antragstellung mitteilen, ob Du weiterhin arbeitest oder nicht. Wenn ja, wird dein Gewinn für das komplette Jahr mit zu dem Einkommen deines Partners hinzugerechnet. Wenn nein, dann zählt nur das Einkommen Deines Partners. Welche Stelle für die Beantragung des Erz.geldes zuständig ist, kommt darauf an, wo Du wohnst. Kann ich Dir jedoch gerne heraussuchen, da ich zufällig auf einer Erz.geldstelle (Rheinland-Pf.) tätig bin. Falls ich Dir sonst noch irgendwelche Fragen im Bezug Erz.geld beantworten kann, melde Dich doch.
Liebe Grüße Kerstin
Re: Nachtrag
Viele Grüße, Caro
Re: Nachtrag
Deine zuständige Stelle ist das Amt für Versorgung u. Soziales in 60320 Frankfurt/M., Eckenheimer Landstraße 303, Tel.: 069/1567-1.
Wenn Du nach dem Mutterschutz wieder voll arbeiten willst (also mehr wie die erlaubten 30 Std./Woche), würde ich Dir raten, dies gleich bei Antragstellung anzugeben. Damit kannst Du Dir eine evtl. Rückzahlung ersparen. Wenn Du jedoch nur eine zulässige Teilz.Tätigkeit ausüben willst, aber noch nicht genau den Zeitpunkt u. den Verdienst weißt, dann gibt es zwei Alternativen:
Entweder Du sagst dies auch gleich und bittest darum, den Bescheid erstmals vorläufig (geht für ein 1/2 Jahr)zu bewilligen, dann legst Du die entsprechenden Nachweise über diese Tz-Tätigk. vor. Oder Du sagst bei der Antragstellung, dass momentan nichts geplant ist und meldest Dich dann, wenn Du auch wirklich angefangen hast (oder kurz zuvor) nochmal. So hast Du wenigstens keine zeitliche Verzögerungen mit deiner Auszahlung des Erziehungsgeldes. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Viele Grüße, Kerstin.
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