Suchen Menü

Teilzeit während der Elternzeit

Hallihallo,
ich hab mal eine Frage zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Ich werde während der Elternzeit zunächst mal 20 Stunden auf Teilzeitbasis von zu Hause aus arbeiten. Weiß hier jemand, wie das arbeitsvertraglich läuft? Ich habe mal gehört, dass es auf keinen Fall einen neuen Arbeitsvertrag gibt, aber irgendwie muß doch die "Sonderregelung" schriftlich fixiert werden. Kann man das als "Zusatzvertrag" oder Ergänzung zum Arbeitsvertrag" machen?
Vielleicht könnt Ihr mir diesbezüglich einen Rat geben...
Schöne Grüße,
Connie
Bisherige Antworten

Re: Teilzeit während der Elternzeit

Hallo Connie,
Du musst 8 Wochen vor dem Beginn der Teilzeitarbeit einen schriftlichen Antrag an Deinen Arbeitgeber stellen. Der entscheidet dann, ob er Deinem Antrag zustimmt oder ablehnt. Du bekommst dann eine Antwort und meistens wird ein Teilzeitvertrag geschlossen, also ein Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag - der bleibt nämlich unberührt. Aber das handhaben die Arbeitgeber verschieden. Es reicht auch die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers, wenn alles darin genau fixiert ist.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Teilzeit während der Elternzeit

hallo connie!
ich habe irgendwie mal gehört, wenn man 16 stunden pro woche arbeitet, dann würde man den anspruch auf das erziehungsgeld nicht verlieren.
diesbezüglich mache ich aber nach der entbindung mit meinem AG einen neuen arbeitsvertrag, bzw. zusatz.
lg monique

Re: Teilzeit während der Elternzeit

Danke Ihr beiden,
eingereicht und genehmigt ist die Teilzeitarbeit schon - also muß ich nur noch den Zusatzvertrag machen. Das mit den 16 Stunden ist mir allerdings neu - bisher ging ich davon aus, dass die Stundenzahl egal ist und es beim Erziehungsgeld ausschließlich auf das Gesamt-Gehalt beider Partner ankommt.... muß ich nochmal recherchieren.
Auf jeden Fall vielen Dank für die schnelle Antwort!:-)
Liebe Grüße von Connie

Re: Teilzeit während der Elternzeit

Doch, das stimmt schon. Das was Du während der Teilzeitarbeit verdienst, wird aufs Erziehungsgeld angerechnet. Bei mir ists allerdings so, dass wir das Erziehungsgeld nach dem ersten halben Jahr eh nicht mehr bekommen wg. der Einkommensgrenze und da ich erst nach einem Jahr Teilzeit arbeiten möchte, ists dann egal.
& liebe Grüße
Katharina
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen