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Teilzeit nach Elternzeit ?!?

Hallo Ihr lieben ich hoffe ihr koennt mir helfen ..ich beabsichtige nach meinem einen jahr elternzeit in die Firma nicht mehr mit vollzeit ( 40 Std) einzusteigen. Leider weissich nicht ob ich ein recht nach der elternzeit habe ..in den buechern ist auch alles so komisch beschrieben ...ich beabsichtige nur noch fuer 30 stunden arbeiten zu gehen..den ich moechte ja noch wa svon meinem kind haben ...ausserdem arbeite ich am anderen ende der stadt und unser schatz ist den ganzen tag dann in der KITA..hat ihr fuer mich ein paar gute argumente um es meinem Arbeitgeber die entscheidung leichter zumachen ... ?? ich ware fuer eure hilfe sehr dankbar ...wie habt ihr das geregelt ??
bis dann auf viele emials hoofend claudia und oscar
Bisherige Antworten

Re: Teilzeit nach Elternzeit ?!?

Hallo Claudia,
soweit ich weiß hat inzwischen JEDER Arbeitnehmer (unabhängig von Elternzeit oder sonstwas) das RECHT auf Teilzeit, sofern es nicht die Existenz des Betriebes gefährdet. Also sollte es bei einer größeren Firma immer irgendwie gehen.
Abgesehen vom Recht: Du kannst die Lösung Deinem Arbeitgeber ja so schmackhaft machen: Lieber eine erfahrene und motivierte Mitarbeiterin teilzeit nehmen als sie gar nicht haben. Mein Chef hat mal gesagt: nach seiner Erfahrung bringt eine 50%-Kraft mehr als die Hälfte der Leistung einer 100%-Kraft, weil man bei Ganztagesarbeit auch mal durchhängt und Päuschen macht / unkonzentriert wird. Die Teilzeitkraft jedoch kommt, arbeitet und geht wieder.
Viel Glück
Gudrun

Re: Teilzeit nach Elternzeit ?!?

Hallo ..
lieben dank fuer deine mitteilung ..das motiviert mich und ich habe ein argument maehr im aermel..nach ostern habe ich einen termin ..werde mich heute noch etwas in der Buchhandlung zu dem Thema belesen ...damit ich im falle des falles gut argumentieren kann... ich hoffe es klappt auch so ...
leiebn dank noch einmal claudia und oscar

Re: Teilzeit nach Elternzeit ?!?

Hallo Claudia,
Nach dem neuen Gesetz (TzBfG)hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als 6 Monate und der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Azubis werden nicht berücksichtigt).Der Wunsch muss spätesten 3 Monate vorher angemeldet werden. Dabei sollte die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden. Der Arbeitgeber darf dann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen (Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs o.ä.).
Viel Glück und viele Grüße
Kirsten
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