Suchen Menü

Sagt mal - Mutterschutz

Hallo Ihr ieben Mitkuglen!
Naja, langsam kann ich es nicht mehr erwarten.
Aber mal meine Frage. eine Freundin von mir hat vor ca. / Woche eine Fühgeburt gehbt. Tut jedoch nichts zur Sache. Sie hat mir jetzt auf jeden Fall gesagt, daß man die Zeit des mutterschutzes vor der Geburt, den man quasi nicht beansprucht hat, weil das Kind früher gekommen ist, nach der Geburt dranhängen kann. Stimmt das? Ich habe das zum ersten mal gehör. Das würde ja heißen, daß, egal was kommt, der Mutterschutz immer 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin endet (außer bei Frühchen). Weiß da jemand Bescheid?
Ich meine, es ist ja auch eine finazielle Sache. So lange man in Mutterschutz ist hat man ja Anspruch auf seinen vollen Lohn und wenn sich das durch eine zu fürhe Geburt verkürzt, dann macht das unterm Strich weniger aus. Klar!
Ansosnten allen weiterhin eine schöne SS und angenehme Geburt.
LG Alexandra, 35. SSW
Bisherige Antworten

Re: Sagt mal - Mutterschutz

Huhu Alexandra. Es sieht so aus: Bei einer Früh- oder auch MEhrlingsgeburt erhöht sich der Mutterschutz nach der Entbindung von 8 auf 12 Wochen sowie die Tage vor dem errechneten ET, die aufgrund der früheren Niederkunft nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. Kommt der Krümel (als Beispiel) vier Wochen zu früh, hättest du somit 12 Wochen plus 4 Wochen. Somit 16 Wochen Mutterschutz nach Geburt des Babys. Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt. Ansonsten schrei noch mal. GRins.
LG Katrin

Re: Sagt mal - Mutterschutz

Hallo Katrin!
Bis wann gilt denn eine Geburt als Frühgeburt? Ich meine, wenn ich beispielsweise 14 Tage zu früh entbinde, gilt dann die Regel auch noch? Das würde dann doch heißen, daß ich die 12 Wochen (wegen Frühgeburt) und noch zusätzlich die 2 Wochen (die das Kind zu früh kam) nach der Entbindung im Mutterschutz bin, oder?
Kompliziert...
LG Alexandra

Re: Sagt mal - Mutterschutz

Nix mehr Frühgeburt mit 14 Tagen eher! Gewicht unter 2500 g oder 1 Monat min. eher (Mit der Zeit weiß ich nicht so genau), aber mit dem Gewicht definitiv!) LG Silke

Noch was

Alexandra. Klink mal links unter "Suche" an. Und dann geb "Frühgeburt" ein. Anschließend hast du ein wenig Info. LG Katrin

Re: Noch was

Hallo,es geht wirklich nur noch nach Gewicht und anderen Körperlichen Merkmalen(unter2500 und auch wenn es nicht alleine Atmen kann usw.) ,nicht mehr nach Zeit.Dan wird einfach das zuviel bezahlte Geld von den 8 Wochen hinterher abgezogen.Also 6 Wochen bezahlt bekommen 1 Woche zu früh auf der Welt=8Wochen nach ET in Mutterschutz aber nur 7 Wochen bezahlt insgesamt nur 13 Wochen Mutterschutz insgesamt.Wenn das Kind 1 Woche zuspät kommt=15 wochen Mutterschutz und 15 bezahlt. LG Sylvia

Re: Sagt mal - Mutterschutz

UI, das kann ich nicht 100% sagen, aber meine FÄ meinte mal, wenn die 37.SSW vollendet ist und dein Baby dann auf die Welt kommt, gilt es NICHT mehr als Frühgeburt. Also (rechne, rechne) 3 Wochen vorher und mehr heißt Frühgeburt. Aber ich laß mich gern eines besseren belehren.
Trotzdem hoffe ich ja für dich, dass dein Krümel es noch möglichst lange in deinem Bauch aushält. Denn jeder Tag ist wichtig. LG Katrin
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen