SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
Ich erspare Euch die Einzelheiten (führt sonst zu weit), aber nur ein Tipp (gilt vor allem für die freiwillig Versicherten!!): laßt Euch nix erzählen von wegen "gesetzliche Regelung", glaubt erst mal GAR NIX und checkt alles mit mehreren Versicherungen!! Das meiste ist nicht gesetzlich geregelt, sondern "nur" in den Satzungen der KV. Und die sind total unterschiedlich. Also im Bedarfsfall auch die KV wechseln - ich tu's noch diesen Monat!!
So, jetzt geht's mir 'n bißchen besser. Ich wollte das nur mal als Tipp an alle Betroffenen loswerden.
LG, Tanja
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
hatte mich schon ein wenig gewundert, da meine KV mir was ganz anderes erzählt hatte...
Aber, kannst Du noch wechseln? Gab es da nicht so einen Stichtag und der nächste ist erst nächstes Jahr?
LG, Alex
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
in welcher KK bist Du denn momentan? Ich bin auch freiwillig in der gesetzlichen (KKH) und mir wurde gesagt, wenn ich Anspruch auf Familienversicherung hätte, wäre ich beitragsfrei. Der Anspruch leitet sich daraus ab, ob mein Mann in einer gesetzlichen KK ist oder privat. Da er auch (zufällig auch noch in der gleichen KK) freiwillig versichert ist, zahle ich nix. Wäre ER privat versichert, müßte ich bei meiner KK zahlen! In der Familienversicherung werde ich übrigens nicht aufgenommen, sondern ich bin einfach beitragsfrei weiterversichert.
Ganz lustig wird es bei uns direkt im Anschluß an die Geburt. Da bin ich ja noch im Mutterschutz (und wie oben geschrieben beitragsfrei), mein Mann nimmt 6 Wochen Elternzeit. In dieser Zeit gilt für ihn die gleiche Regelung. Da er theoretisch ANSPRUCH auf die Familienversicherung hätte, weil ich ja in der gesetzlichen KK bin, zahlt er nix, obwohl ich ja in der Zeit auch nix zahle. Und unser Kind wird dann offiziell in die Familienversicherung aufgenommen, obwohl keiner Beiträge zahlt. Hihi. Naja, das ist ja nur für 6 Wochen, danach zahlt mein Mann wieder und nach 8 Wochen ich auch wieder (arbeite weiter). Und dann wird's wieder richtig teuer...
LG, Lene
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
Kündigungsfrist habe ich - als freiw. Versicherte - immer quasi fristlos auf Monatsende (kann also am 31.8. auf den 31.8. kündigen).
Möööönsch, ist das alles kompliziert - als ob wir jetzt nicht Besseres zu tun hätten...
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
wir sind beide freiwillig bei der BKK versichert und es ist überhaupt gar kein Thema... Solange ich im Mutterschutz bin, bin ich beitragsfrei selbst versichert, da ich kein Erziehungsgeld bekomme, danach sofort beitragsfrei bei meinem Mann mitversichert... Baby sowieso.
Jetzt fängt die Zeit an, in der wir verdammt froh sind nicht auf unseren Finanzberater gehört zu haben als der uns vor ein paar Jahren riet doch sofort in die private Versicherung zu gehen...
LG, Alex
PS: Wusste das mit den anderen Kündigungsfristen gar nicht...
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
LG, Lene
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
was ist denn jetzt korrekt? Ich habe nämlich auch verschiedene Aussagen erhalten (lt. Personalbüro meines Arbeitgebers kennt man die Regelung, daß man als freiwilliger Pflichtversicherter (spricht über DM 6500,) den Beitrag selber (oder zumindest anteilmäßig) tragen muß, nicht.
Aus dem Bekanntenkreis habe ich allerdings gehört, daß hier ein Betrag von über DM 300,00 selber gezahlt werden muß und das trotzdem es noch nicht einmal Erziehungsgeld gibt (für mich total unverständlich, da ja gar kein eigenes Einkommen vorhanden ist)
Nachlesen konnte ich das bisher auch noch nirgendwo - hat irgendjemand von euch einen Tipp?
Lieben Gruß
Nicole (31.SSW)
PS: ich bin übrigens bei der BKK versichert.
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
meinst Du jetz die Zeit des Mutterschutzes, oder danach? Meine Info bezieht sich auf den Mutterschutz, weil ich direkt anschliessend wieder arbeite (naja, ich nehme meinen Jahresurlaub, aber offiziell zählt das halt als arbeiten). Ich habe mehrmals bei meiner KK nachgefragt, und ich scheine in der Zeit wirklich nichts zahlen zu müssen. Und zwar habe ich deshlab nachgefragt, weil das Mutterschaftsgeld, das ich von meinem AG ausbezahlt bekommen, meinen KK-Anteil mit einschliesst. Das heisst ja, dass ich im Mutterschutz ca. 500 DM mehr habe im Monat als sonst. Aber gut, wenn das so ist. Brauchen kann ich's bestimmt;-)
Und was ist mit Erzoiehungsgeld? Das hängt ja noch von ganz anderen Faktoren ab. Da kommt es drauf an, was Dein Mann und Du zusammen verdienen. Meine Info vobn der Erziehungsgeldstelle in Ba-Wü ist folgende: Derjenige, der das Erziehungsgeld beantragt, dessen Einkommen wird so berechnet, wie er es IN DER ZEIT der Auszahlung bekommt. Wenn Du gar nicht mehr arbeitest, zählt Dein Einkommen also auch gar nicht mehr. Das steht so wohl auch in der Broschüre der Bundesregierung. Wenn Dein Mann aber alleine mehr als die Grenze verdient, bekommst Du wirklich nichts. Und während des Mutterschutzes gibt es auch kein Erziehungsgeld, wenn das Mutterschaftsgeld das Erziehungsgeld übersteigt. Konnte ich Dir ein bisschen helfen?
LG,Lene
An Lene: Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld ??
Re: An Lene: Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld ??
Mutterschaftsgeld wird bei Deiner KK beantragt, da bekommst Du (ich jedenfalls) 7 Wochen vor ET eine Beschieigung vom FA über den ET, die reichst Du dann bei der KH ein mit ANgaben Deines Arbeitgebers über Dein Nettogehalt der letzten Monate (drei glaube ich). Dann verechnen die das unter sich und Du bekommst unterm Strich Dein übliches Nettogehalt...
Verwirrung perfekt?
LG, Alex
Sorry für die Rechtschreibfehler...
Re: An Lene: Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld ??
Mutterschaftsgeld ist das Geld, das Du während des Mutterschutzes bekommst. Das funktioniert so: Arbeiutest Du momentan nicht, erhälst Du 25 DM von der KK pro Kalendertag im Mutterschutz. Arbeitest Du, so zahlt Dein AG die Differenz zu Deinem momentanen Nettogehalt drauf. Momentan heisst nihct nur in diesem Monat, sondern es wird das Mittel aus den letzten drei Monaten gebildet, aber das dürfte ja etwa das gleiche sein. (Übrigens: Der 'Trick', dass man einfach noch schnell seine Steuerklasse wechselt, um ein höheres Netto-Gehalt zu bekommen, funktioniert leider nicht, das geht nur mit Begründung!). Dieses Geld bekommst Du also während des Mutterschutzes ausbezahlt. Lustig ist, daß beim Nettogehlat der KK-Betrag noch nicht abgezogen ist, man also mehr bekommt als vorher. Aber das nur am Rande.
Für den Fall, daß das Mutterschaftsgeld unterhalb des Erziehungsgeldes liegen würde (was rechnerisch wohl nicht geht, auch wenn es nur 25 DM pro Tag sind), bekäme man schon ab dem ...
2. Teil der Antwort
Annders ist es übrigens, wenn man privat versichert ist mit dem Mutterschaftsgeld, aber da kenne ich mich nicht aus.
Ruf' doch einfach mal bei der L-Bank an, die sind echt nett und hilfsbereit. Ich kannte mich vorher auch nicht aus, habe aber einfachalle so lange gelöchert, bis ich wirklich Bescheid wusste. Inzwischen bin ich in der 34. SS und könnte fast ne Beratungsstelle aufmachen;-)
LG, Lene
An Lene !!!
Re: An Lene !!!
Lene
Re: An Lene !!!
vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten - ich warte einfach mal ab, was noch alles auf uns zukommt - ändern können wir es ja eh nicht mehr (will ich auch gar nicht!)
Gruß Nicole (31.SSW)
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
Leider kann ich Dir dazu aber keine Infos geben - habe ich eben nur gehört.
Nicole (31.SSW)
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
Du bist doch sicher auch beihilfeberechtigt, oder? Richtig teuer sind in den privaten Versicherungen nur Frauen und alte Menschen. Die Frauen deshalb, weil sie Kinder bekommen, und die ganzen Untersuchungen ja ach so kostspielig sind. Das finde ich eine Schweinerei, schliesslich sind daran die Maenner ja genauso beteiligt! Ok, aber das gehoert nicht hierher (oder doch?).
Auf jeden Fall wuerde es glaube ich anders aussehen, wenn man diese Beihilfe nicht bekommt, da koennte es teurer werden. Und soweit ich weiss, bekommen die Beamte und Leute mit einem beamtenaehnlichen Status, aber wohl nicht die, die freiwillig privat versichert sind (weil sie ueber die Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen fallen). Ach, was weiss ich, diese Versicherungen sind doch kaum zu durchschauen...
LG, Lene
Häää?! Auch verwirrt!
Beim Erziehungsgeld wird nur das Gehalt des Mannes angerechnet, wenn Du daheim bleibst, Ihr kriegt also EG, wenn Dein Mann nicht über 100.000 DM nach Abzug von Werbepauschale verdient. Das Kind wird bei dem mitversichert, der für den Familienunterhalt zuständig ist, also Mann, wenn er in einer gesetzl. KK ist, umsonst, bei privat muß man für das Kind extra zahlen.
So hab ich's verstanden, lasse mich aber gerne belehren!!
Grüße
Willi
Re: Häää?! Auch verwirrt!
ist schon alles ziemlich unübersichtlich, oder??
Ich werde bei meiner BKK mal nachfrage, wie es in meinem speziellen Fall aussieht (mein Mann ist übrigens auch bei der BKK freiwilliges Mitglied)- Die Einkommensgrenze von DM 100.000 wird allerdings nur für das Erziehungsgels für die ersten 6 Monate berechnet, danach gilt die Grenze von ca. DM 32.000.
Ich bin ja mal gespannt was noch alles auf uns zukommt...
Gruß
Nicole
Re: Häää?! Auch verwirrt!
so, noch jemand aus KA:) Ich hab's genauso verstanden wie Su, und hoffe das stimmt auch!
LG, Lene
Re: SKANDAAAAL!!! News zur Krankenversicherung !!!
also, ich blick' ja so langsam selbst nicht mehr durch, aber soweit ich weiß, ist das folgendermaßen: wenn Du freiwillig versichert bist (> 6525,-), mußt Du Deinen Beitrag zu 100% selbst zahlen. Völlig unterschiedlich ist eben nur, WIEVIEL das ist (manche nehmen x% der Hälfte des Gehalts Deines Mannes, bis. max. zur BBG, andere nehmen max. bis zur HÄLFTE der BBG..)
Mit dem Erziehungsgeld hat die KV meines Wissens überhaupt nix zu tun; nur mit dem Einkommen Deines Mannes (bzw. Eures gemeinsamen, falls Du nebenher arbeitest).
Ich warte im Moment grade auf einen Rückruf des Landesverbandes der BKKs und hoffe, daß ich von denen mehr Infos kriege oder wenigstens 'ne Liste aller BKKs, daß man die mal abtelefonieren kann...
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen
-
Einnistung: Was dabei genau passiert
Die Einnistung erfolgt etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung der Eizelle. → Weiterlesen
-
Herztöne beim Baby: Ab wann & welche...
Es ist der Motor des Lebens und das erste Organ, das sich bei deinem Baby entwickelt: das Herz. Was du über Herzschlag und Herztöne wissen musst! → Weiterlesen
-
Kuriose akzeptierte und abgelehnte Vornamen
Besondere und kuriose Vornamen: Diese Namen wollten Eltern ihren Kindern geben – und das ist daraus geworden. → Weiterlesen
-
Bauchumfang in der Schwangerschaft: Wie...
Du bist schwanger? Dann dreht sich jetzt alles um deinen Bauch. Wie groß er wird und was seinen Umfang beeinflusst. → Weiterlesen
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
Selbstbefriedigung in der Schwangerschaft:...
Das Wichtigste vorab: Darüber, dass Selbstbefriedigung eine Fehl- oder Frühgeburt auslösen könnte, brauchst du dir bei einer unkomplizierten Schwangerschaft keinen Kopf zu... → Weiterlesen
-
5. SSW: Was in dieser Woche passiert
Kann man das Baby in der 5. SSW schon im Ultraschall sehen und welche Anzeichen sind in dieser Woche typisch? → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen