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Papierkram etc...

Guten Morgen Ihr Lieben,
mal wieder die berüchtigte Frage: Wann muß ich mich um welchen Papierkram kümmern?
Wann wird wo Mutterschaftsgeld und Kindergeld beantragt? Wie läuft das mit der Krankenkasse (da ich vorhabe 3 Jahre Elternzeit zu nehmen komme ich ja dann in die KK meines Mannes), wann muß die Lohnsteuerkarte meines Mannes umgeschrieben werden etc. Fragen über Fragen und bin total planlos....
Bitte helft mir?
Danie (29SSW)
Bisherige Antworten

Re: Papierkram etc...

Ohha,
also wegen dem Muttreschutzgeld habe ich keine Ahnung, weil das habe ich nie bekommen.
Aber das Kindergeld beantragst du wenn das Kind da ist (bei der Geburtsurkund eist so ein Zettel für die Stelle mit dabei) entweder beim Arbeitsamt oder beim Arbeitgeber (ich z.B. bekomme es vom AG, musst du ggf. nachfragen, wie das bei dir läuft).
KK auch keine Ahnung, weil ich nicht in die Familienversicherung durfte *schnief.
Lokarte, kommt daruf an, was wollt ihr umtragen? Das Kind eintragen geht erst mit Geburtsurkunde, Steuerklassen wechseln geht immer für den laufenden Monat (oder zukünftig), wenn noch keine Abrechnung erstellt wurde.
Für Kind eintragen bzw. Steuerklassenwechsel muss mind. einer von euch mit beiden Lokarten zum ? (bei uns Bezirksamt).
Noch was vergessen?
Gruß Katrin

Re: Papierkram etc...

wegen dem mutterschaftsgeld:
am besten, Du rufst Deine krankenkasse an, fragst da nach.
ich habe es so gemacht, die haben mir dann ein formular geschickt, daß Du mit Deinem arzt ausfüllen musst.
bzw. bekommst Du 6-8 wochen vor errechnetem ET eine bescheinigung vom arzt, die Du dann mit dem formular zusammen einreichen musst bei der krankenkasse.
die lohnsteuerkarte von Deinem mann musst Du bzw. er auf der gemeinde ändern lassen, dazu brauchst Du aber soweit ich weiß, die geburtsurkunde.
lg monique

Re: Papierkram etc...

Hallo Danie,
den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2001 eintragen zu lassen, lohnt sich kaum, da er nur Auswirkungen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hat. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnen sich die paar Mark. Ein Eintrag für 2002 und eine Änderung der Steuerklasse für 2002 ist da schon sinnvoller. Geht nur einer von Euch zum Amt, sollte er vom anderen eine Vollmacht zur Änderung der Steuerkarte mitnehmen. Bei uns wäre ohne Vollmacht gar nichts passiert, sogar bei Ehegatten nicht. Tja, deutsche Bürokratie.
Gruß, Yvonne

Re: Papierkram etc...

vielen Dank für die Antworten. Eine Frage noch: Im Normalfall bekommen mein Mann und ich die Lohnsteuerkarten doch erst so im Februar 2002 vom AG zurück, aber das ist doch schon zu spät, oder? Oder schickt der AG einem die Karte auf Wunsch auch schon vorher zu?
LG, Danie

Re: Papierkram etc...

Wenn ihr die LoSt-Karten 2001 noch ändern lassen wollt, dann fordert sie beim AG an und er schickt sie euch vorher zu. Nach der Änderung müssen die Karten natürlich umgehend zurück zum AG, damit dieser die Änderungen in der Lohnabrechnung berücksichtigen kann. Yvonne

Re: Papierkram etc...

Dein AG muß Dir auf verlangen die Lohnsteuerkarte immer aushändigen. Du mußt Sie dann aber wieder zurückgeben. LG Sabine

Re: Papierkram etc...

Hallo Danie,
Info zum Kindergeld gibt es unter www.bff-online.de/kige
Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann Mutterschaftsgeld bei der BVA beantragen (siehe www.bva.de)
Ansonsten bekommt man 7 Wochen vor Termin ein Attest vom Arzt und meistens regelt der Arbeitgeber alles mit der Krankenkasse.
Desweiteren gibt es noch Erziehungsgeld (Info unter www.neunmonate.de/Erziehungsgeld.html).
Die Lohnsteuerkarte muß nur dringend umgeschrieben werden, wenn Ihr z.B. von 4/4 nach 3/5 wechseln wollt. Denn anstelle der Steuerersparnis bekommt man ja das Kindergeld.
Und da Du Dezember ja noch voll bezahlt wirst (durch den Mutterschutz) ist es meiner Meinung nach nicht nötig, die Karte von 2001 zu ändern.
Soviel zu meinem Wissen
Silke
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