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Ohh man!!Und wie geht es jetzt weiter ??M.T.

Hi,
hab gerade mit der Firma telefoniert, bin ab heute arbeitslos!!!!
Mein Vertrag ist nicht verlängert worden !!
ich bin jetzt in der 26 Woche und seit 1 1/2 Wochen verheiratet und nun ????????????ß
Mit dem Geld sieht es bei uns auch nicht gerade super aus !!
Kann ich jetzt wohl noch arbeit finden ??
Wer nimmt mich den noch ??
Ohh man , wie geht es nur weiter ??
Werd gleich mal zum arbeitsamt fahren und mich erst mal arbeitslos melden !!
Silke & Zwerg
Bisherige Antworten

Re: Ohh man!!Und wie geht es jetzt weiter ??M.T.

Hallo Silke
nun ja, solche Montag muss man ja nu nicht gleich haben... aber Kopf hoch, ich bin überzeugt, dass Du schon was findest. Kannst Du nicht sozusagen "selbständig" abrechnen für diese Zeit? also Dich im Stundenlohn als "extern" anbieten und damit das Risiko von schwangerschaftsbedingtem Ausfall auf Dich nehmen? (ich bin seit 2 Jahren selbständig und arbeite nur noch so, allerdings in der CH und da ist das wohl noch ein wenig anders). Auf alle Fälle wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Suche und ein gutes Händchen! Regula

Re: Hallo Regula

Hallo
das Oroblem ist das ich schon seit etlichen Wochen krankgeschrieben bin und wirklich nur leichte arbeiten machen kann.
Ich habe leider schon 2 FG hinter mir und will eigendlich nicht übertreiben.
Aber vielleicht komme ich ja auch bis zum ET mit dem arbeitslosen Geld hin.
Ich will nur meinem Mann noch nicht auf der Tasche liegen !!
Danke für die antwort.
Silke & Zwerg

Re: Hallo Regula

Hallo Silke
sozusagen doppelt gemoppelt... ich seh' das Problem und kenne das mit dem "auf der Tasche liegen" sehr genau. War schliesslich sooooooo lange Alleinherrscher über meinen Geldbeutel. Ich hatte letzten Herbst ein finanzielles Tief in meiner Firma und habe halt dann wirklich arg gespart beim einkaufen, alle Weihnachtsgeschenke selbst gebastelt und die Putzfrau abbestellt und mich selbst ums Haus gekümmert und so etwas zum Haushalteinkommen beigetragen. Ich denke erste Prio hat jetzt aber Dein Zwerg, danach Du und der Rest steht hintenan. Ihr werdet das schon hinkriegen. Wäre ja gelacht... ich sende Dir eine virtuelle Tasse MU-Tee mit einem Powerriegel und? ich sag's ja, das haut hin! Mit lieben Grüssen von einem wunderschönen Morgen in der Schweiz!
Regula (die jetzt gleich den Hund auf einen eeeeewig langen Spaziergang zerren wird)

Re: Ohh man!!Und wie geht es jetzt weiter ??M.T.

HalloSilke,
wenn du einen befristeten Vertrag hattest, der auf Dauer angelegt war, dann kann man Dir nicht einfach so kündigen bei der Schwangerschaft. Erkundige Dich bitte, ob Du nicht weiterbeschäftigt werden mußt. Ruf bei Gewerkschaft oder Arbeitsgericht an oder frag den Betriebsrat.
Nachdem Du heute erst so kurzfristig B>escheid bekommen hast, nehme ich an, daß eine Verlängerung im Gesprächwar. In diesem Zusammenhang ist es auch egal ob du oft krank warst oder nicht.
LG, Verena

Re: Ohh man!!Und wie geht es jetzt weiter ??M.T.

hallo...
also ich weiß, das man als schwangere in dtl. nicht vermittelt wird, auch nicht vom arbeitsamt meine ich. konnte mich damals nichtmal arbeitslos melden, sondern habe geld von meiner kk gekriegt.
viel glück, rilana 23.ssw

Re: Ohh man!!Und wie geht es jetzt weiter ??M.T.

Das stimm nicht,ich habe mich auch Schwangere Arbeitslos gemeldet und bekomme bis zum Mutterschutz Arbeitslosengeld.Die sagten auch zu mir ich bin unvrmittelbar.Sylvia 29ssw

Re: Ohh man!!Und wie geht es jetzt weiter ??M.T.

Schau mal Silke:
Das Arbeitsverhältnis kann von Seiten des Arbeitgebers während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich nicht gekündigt werden. Ausnahmen gibt es nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Aufsichtsamtes (in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt) und nur in besonders begründeten Einzelfällen.
Wird nach der Schutzfrist Erziehungsurlaub in Anspruch genommen, gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem Bundesgelderziehungsgeldgesetz. Eine Frau kann während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen.
http://www.rudow-gkv.de/so_0004.htm
Lieber Gruß
Micha
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