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Nochmal eine Frage zum Mutterschaftsgeld-dringend!

Hi Ihr Lieben, ich hatte am Anfang meines Mutterschutzes diesen Wisch vom FA bei meiner KK (Barmer) eingeworfen. Gestern kam ein Brief von denen mit einem Formular "zur Vorlage beim Arbeitgeber", auf dem ausgefüllt werden muss, ob das Arbeitsverhältnis nach dem Mutterschutz weiterhin besteht, wenn nicht, wieso, usw... Jetzt ist das Problem bei mir, dass ich Studentin bin und nebenbei auf Gewerbeschein in einem Call-Center gearbeitet habe, allerdings ohne festen Vertrag und somit auch ohne festes Gehalt, sondern auf Stundenbasis. Am 3.9., als mein MuSchu angefangen hat, hab ich dort aufgehört zu arbeiten. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich logischerweise auch keinen Pfennig im Mutterschutz, da ich ja nur nach Stunden bezahlt werde. Und ob und wann ich da wieder arbeiten werden, steht noch in den Sternen. Also hab ich grade bei der KK angerufen und dem netten Herrn am Telefon meine Situation erklärt, dass ich noch nicht weiß, inwiefern ich in der Firma weiter arbeiten werde, usw.. und da sagt er, dass mir dann ja wohl gar kein Mutterschaftsgeld zustünde, weil ich ja sozusagen in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe, da würde ich nur diese einmalige Summe von 150,- bekommen. Aber er fragt nochmal nach und ruft mich zurück. BITTE???
Stimmt das? Ich bekomme echt gleich die Krise, heißt das, ich bekomme den kompletten Mutterschutz über gar nix??? Kennt sich da jemand aus? Bitte helft mir!
Viele Grüße, Caro
Bisherige Antworten

Re: Nochmal eine Frage zum Mutterschaftsgeld-dringend!

Hi Nada,
wenn ich das richtig verstehe, hast du kein festes Arbeitsverhältnis, sondern bist Studentin. Im Mutterschutzgesetz konnte ich dazu leider keine Infos finden, da steht nur drin, wer kein Mutterschutzgeld erhält, und da fällst Du, meiner Meinung nach, nicht drunter:
Hausfrauen
Selbständige, die nicht bei einer gesetzlichen KKK mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und Beamtinnen, da für sie das Mutterschutzgesetz nicht gilt.
Vorne steht noch drin, dass das Mutterschutzgesetz nicht gilt für Studentinnen, die vorgeschriebene Praktika ableisten.
Mmmhm, das ist alles sehr mysteriös, aber meiner Meinung hast Du schon Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, das die Krankenkasse bezahlt. Dass vom Arbeitgeber der Zuschuss nicht gezahlt wird, ist ja klar. Falls sie Dir nur die 150 Mark Entbindungskosten zahlen wollen, würd ich mal beim Bundesversicherungsamt in Berlin anrufen, die geben Auskunft und Rat zum Mutterschaftsgeld.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Nochmal eine Frage zum Mutterschaftsgeld-dringend!

Wenn Du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, dann hast Du aber Anspruch auf Mutterschaftshilfe! (Ist jedoch weniger, glaube ich) Und die bekommt man auch von der KK *staun*
Meine Schwägerin war nämlich in einer ähnlichen Situation (vorher 630DM-Job) und hat dann Mutterschaftshilfe und das Entbindungsgeld (die 150 DM) von der KK bekommen.
Mel.

Re: Nochmal eine Frage zum Mutterschaftsgeld-dringend!

Hallo Caro,
Du schreibst, dass Du auf Gewerbeschein in einem Call-Center gearbeitet hast. Verstehe ich das richtig, dass Du also im Prinzip selbstständig warst/bist und ein Gewerbe angemeldet hast? Sollte dies der Fall sein, hast Du nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Du mit Anspruch auf Krankengeld in einer ges. Krankenversicherung versichert bist. Dein Arbeitgeber ist dann auch gar nicht Dein Arbeitgeber, sondern Dein Kunde und hat mit der ganzen Sache nichts zu tun.
LG, Sami

Re: Nochmal eine Frage zum Mutterschaftsgeld-dringend!

Hi Caro!
Ich bin in einer ähnlichen Lage wie du: Ich bin auch Studentin und habe bis zum Mutterschutz auf 630,- DM Basis gearbeitet und bin jetzt bei meinem AG nicht mehr angestellt und bekomme logischerweise von ihm kein Mutterschaftsgeld. Da ich familienversichert bin, bekomme ich von der KK nur die 150,- DM Entbindungsgeld, ist nix mit Mutterschaftsgeld. ABER: Bei der Bundesversicherungsanstalt kann man Mutterschaftsgeld beantragen (max. 400,- DM), wenn man sonst keinen Anspruch darauf hat, ich weiß nur nicht, wie das bei dir mit dem Gewerbeschein ist. Am besten du schaust mal auf der Internetseite der BVA nach, denn dort findest du den Antrag zum Runterladen und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um von dort Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ich drück dir die Daumen, dass du wenigstens etwas bekommst, sonst sieht's ja wirklich schlecht aus in dieser Zeit. Ob und wieviel ich bekomme, wird sich zeigen *abwart*, denn die bearbeiten den Antrag erst abschließend, wenn man die Geburtsurkunde des Babys hingeschickt hat.
Hoffe, ich konnte dir etwas helfen!?
LG
Steffi

Vielen Dank für Eure Antworten :-) o.T.

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