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Mutterschutz

Hallo liebe Mitkugeln!
Bin in der 32 SSW. Mein FA sagte mir, dass er diese Bescheinigung für den Beginn des Mutterschutzes für AG und KK erst ab der 34. SSW ausgestellt wird. Ich habe aber noch vor Beginn des MuSchu´s Urlaub und zwar über 1 Woche. Wie war das bei Euch?
LG Alex
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz

Die Bescheinigung für die KK darf nur eine Woche vor dem Mutterschutz ausgestellt werden. Die BEscheinigung für den AG soweit der das verlangt kann jederzeit ausgestellt werden, die hatte ich schon in der 12.SSW bekommen. Kostet aber was und der AG muß dir das Geld dafür wiedergeben.
LG Callina (ET+4)

Re: Mutterschutz

Guten Morgen!
Ich mußte für die Bescheinigung für den AG nichts zahlen!?! (bin in einer gesetzlichen KK)
LG Steffi

Re: Mutterschutz

Manchen AG reicht ne Kopie des Mutterpasses, wo der voraussichtliche Entbindungstermin drin steht...

Re: Mutterschutz

Das ist üblich und glaub ich sogar gesetzlich so geregelt! Geh doch zwischendurch dann einfach hin, diese bescheinigung stellt der Doc "nebenher" aus!
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