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Mutterschutz und Resturlaub

Hallo und einen schoenen guten Morgen,
ich muss heute nochmal auf das Thema Resturlaub und Mutterschutz kommen (wurde vor einiger Zeit glaub ich schon mal behandelt). Ich gehe ab 20. Oktober in MuSchu und mein Arbeitgeber hat mir nun 5 Tage Urlaub abgezogen. ET ist der 2.12.2001. Soweit ich weiß ist das nicht zulässsig - nur wo finde ich das?? *etwasärgerlichbin*
Besten Dank für Eure Hilfe
Olga
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz und Resturlaub

Guten Morgen Olga,
wenn du links unter Suche *Mutterschutz* eingibst, kommt einiges zu diesem Thema. Vielleicht ist auch das von dir gesuchte dabei :-)
Lieber Gruß
Micha

Re: Mutterschutz und Resturlaub

Hab das gleiche Prob, aber offiziell noch nix abgezogen bekommen. Wenn du was dazu findest, sagst du bitte Bescheid?
Wenn ich übertrage kann ich meinen Urlaub auch nimmer dieses Jahr nehmen und ich hab auch noch so 5 Tage übrig...
Danke und LG Callina

grad was aus nem anderen Forum gefunden...

http://9monate.qualimedic.de/F-165679.html
Die sagen dort, Resturlaub muß bis März des Folgejahres genommen werden. Dann sollte ich mir auch keine Gedanken machen wegen meiner paar Tage Rest. Werde die dann direkt im Anschluß an den Mutterschutz nehmen...
LG Callina

Re: grad was aus nem anderen Forum gefunden...

Dein ET ist im Dezember, und Dein Chef hat Dir für dieses Jahr (also ab der Zeit - die Du 6 Wochen vorher in MuSchutz gehst) Urlaub abgezogen?
Das darf er nicht.
Lt. Bundesarbeitsschutzgesetz hast Du Urlaubsanspruch sogar für die 8 Wochen nach der Entbindung!!! Also bis einschließlich dem kompletten Februar 2002!!! Und diesen Urlaub darfst Du auch vor dem Mutterschutz anhängen. Wenn Du das aber nicht willst, dann bleibt er Dir so lange erhalten, bis Du wieder in die Firma kommst, maximal aber die 3 Jahre Elternzeit!
Grüsse.
Tanja

Re: grad was aus nem anderen Forum gefunden...

Hallo Tanja,
weisst Du zufällig an welcher Stelle im Gesetz das zu finden ist???
Herzlichen Dank
Olga

Re: grad was aus nem anderen Forum gefunden...

Hallo Tanja,
uups, verstehe ich das richtig, das ich dann auch noch Urlaub habe ?? Ich habe für dieses Jahr noch 5 Tage. Mein ET ist der 25.12., d.h. ich hätte dann auch noch bis Februar 2002 Urlaubsanspruch. 30 Tage Urlaub im Jahr, dass macht ja dann noch 5 Tage !!. Und du bist dir wirklich sicher, dass ich diese auch vor dem Mutterschutz nehmen darf ? Vereinbare wahrscheinlich nach den Schutzfristen einen Aufhebungsvertrag.
LG
Nicole

Re: grad was aus nem anderen Forum gefunden...

Klar bin ich mir sicher! Mein Personalleiter hat mir das ja von sich aus erklärt - obwohl ich diese Info auch schon vorab aus einem der früheren Foren hatte.
Ich schau gleich mal nach wo ich den Gesetzestext habe, und setze Euch die Stelle dann hier rein. Für ganz eilige: Einfach unter der Suchmaschine www.google.de Bundeserziehungsgesetz eingeben, und Ihr bekommt jede Menge darüber!
Bis gleich.
Tanja

Re: Hier der Gesetzestext

Bundeserziehungsgesetz, §17
1)Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen.
Satz 1) gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem
Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
2)Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
3)Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an die Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Mein ET ist Mitte Oktober, den Urlaub für die 8 Wochen nach ET habe ich schon vor dem Mutterschutz genommen.
Auch ganz interessant ist dieses Urteil vom 11.06.2001:
Auch während dem Mutterschutzurlaub hat man Anspruch auf das 13. Monatsgehalt!
(gefunden unter: http://www arbeitsrecht.de/berufswelt/index.htm)

Danke und ganz fest drück :-) O.T.

Supigut ! Vielen Dank. o.T.

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