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Mutterschutz, Urlaub, Geld; Krankenkasse...

Hallo,
ÄRGER!
gerade hat mich mein Arbeitgeber angerufen und meinte, daß er mein Gehalt für Sept. nicht abrechnen und ausbezahlen (ich glaub ich spinne!!!!) kann, wenn ich nicht den "gelben Zettel" vom Arzt bringe. Aber den gibt`s ja eigentlich erst 7 Wochen vor Geburt, oder? (Hat mir die Dame von der Krankenkasse gesagt)
Mein letzter Arbeitstag ist sowieso der 28.9., d.h. den September muß doch mein Arbeitgeber sowieso komplett alleine bezahlen. (Hab zwar vorher noch 11 Tage Urlaub, aber das ist doch nicht relevant oder?)
Angeblich würde ich auch nicht ganz das volle Gehalt bekommen, sondern irgendeine Summe nach einer besonderen Berechnung! HÄ?
Wie läuft das so bei Euch?
Und wie ist das eigentlich wenn das Kind früher kommt oder der Arzt sich im Termin geirrt hat, bekommt man dann auch nur kürzer das Mutterschutzgeld? Insgesamt sind es doch eigentlich 14 Wochen (6 vor und 8 nach der Geburt)?
Ich hasse diesen Verwltungskram!!!
Liebe Grüße und in Erwartung von brauchbaren Infos
bernale
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz, Urlaub, Geld; Krankenkasse...

Hallo Bernale,
bist Du denn zur Zeit krankgeschrieben? Dann meint Dein AG bestimmt die Krankmeldung für jetzt, oder?
Ich kenne diese Problematik nur folgender Massen: Kranksein mehr als 6 WOchen - dann springt die Krankenkasse mit dem Gehalt (zumidest teilweise) für den AG ein. Dafür muss die Krankmeldung vorliegen.
Das ist aber unabhängig von Schwangerschaft.
Dieses andere Attest gibt's erst diese 7 (6??) Wochen vor dem errechneten Termin, das stimmt. Und dann zahlt auch der AG - mit Anteil der KK - bis zum Antritt der Elternzeit, dann hat der AG keine Zahlungen mehr zu leisten - soweit ich weiss.
LG Pia

Re: Mutterschutz, Urlaub, Geld; Krankenkasse...

Hallo Bernale, Pia hat vollkommen recht. Das Attest vom Arzt bekommst Du frühstens 7 Wochen vor ET. Der bescheinigte ET gilt dann als fester Anhaltspunkt. Wenn das Kind später kommt, erhälst Du auch entsprechend Dein Gehalt weiter. Die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt werden natürlich nach dem tatsächlichen ET errechnet.
Wenn Du derzeit krank geschrieben bist, gilt das, was Pia geschrieben hat. Das heißt, nach 6 Wochen übernimmt die KK die Lohnfortzahlung. Diesbezüglich bist Du auch verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ist diese gelbe Krankmeldung) beim AG einzureichen. Wenn keine Krankmeldung vorliegt (da hat Dein AG leider recht) braucht er Dir bis zur Klärung kein Gehlat zu zahlen. Liebe Grüße, die Haui

Re: Mutterschutz, Urlaub, Geld; Krankenkasse...

Hallo,
Danke für die Auskunft.
Ich bin aber gar nicht krankgeschrieben.
Mein Arbeitgeber meint mit gelbem Zettel die Bescheinigung über den Geburtstermin.
Ich hatte jetzt schon eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bekommen, da steht eigentlich schon alles drauf, aber das reicht natürlich der Krankenkasse nicht. Mein letzter Ultraschall war sowieso schon in der 28.Woche. Da wird sich ja am errechneten Entbindungstermin sowieso nix mehr ändern.
Ich glaube ich telefoniere nochmal rum, bevor ich noch verwirrter werde.
Liebe Grüße
bernale

Re: Mutterschutz, Urlaub, Geld; Krankenkasse...

Hi Bernale,
meine KK sagt, den gelben Schein schicke ich an die KK, nicht zum AG, und wenn der freuher hals 7 Wochen vor ET ausgestellt sit akzeptieren die ihn auch nicht. Was Dein AG damit will ist mir also schleierhaft. Was er mit weniger Gehalt meint ist sicher, dass die KK ja auch was zahlt, der AG zahlt ja zu bis zum Nettogehalt.
Liebe Gruesse,
Lari

Re: Mutterschutz, Urlaub, Geld; Krankenkasse...

Hallo! Die gelbe Bescheinigung gibts erst innerhalb der 7 Wochen vor dem errechneten Termin. Die mußt Du auch der Krankenkasse geben, der AG bekommt die nicht. Für September müßtest Du auf jeden Fall noch Gehalt bekommen (mein letzter Arbeitstag ist auch der 29.09.)Dann zahlt die Krankenkasse 25 DM am Tag und der AG zahlt bis zum Nettogehalt auf (ich bekomme sogar noch das 13. ausbezahlt). Grüße Pat2
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