Suchen Menü

Mutterschutz / Regelung mit dem AG

Hallo Leute,
ich habe gelesen, dass man das Arbeiten nach dem Mutterschutz oder Erziehungsurlaub schriftlich beim Arbeitgeber vorlegen muß. Ist da was dran?????
Hab immer noch einige Probleme mit dem ganzen Behördenkram und weiß auch nicht, wo man richtige Infos dazu erhält. Ich geh am 12.09. in den Muschu und möchte ein Jahr zu Hause bleiben, also erst wieder ab 01.01.2003 stundenweise arbeiten gehen. Kennt sich jemand damit aus?
Dankeschöööööön für die Infos die da kommen.....
LG Heike
Bisherige Antworten

Re: Mutterschutz / Regelung mit dem AG

Hallo Heike,
meine Freundin, die in der Personalabteilung arbeitet, meinte, daß man dem AG bis zu 4 Wochen nach der Geburt ein Schreiben schicken soll, wieviel Erziehungsurlaub man beantragt. Dabei berücksichtigst Du die acht Wochen MuSchu, die sich nach der Geburt noch ergeben und ab dem ersten Werktag danach beantragst Du dann beim AG den gesetzlichen Erziehungsurlaub, in Deinem Fall ein Jahr. Das ist nur ein Zweizeiler - der AG bestätigt dann daraufhin, daß er davon Kenntnis genommen hat und wann demnach wieder Dein 1. Arbeitstag ist. Zur Not kannst Du solche Infos auch immer von Deiner Krankenkasse bekommen, die haben solche Heftchen für Schwangere und Mütter, an was man alles denken muß.
Liebe Grüße und noch eine schöne SS! Meike (23. SSW und noch 31 Arbeitstage *gggg*)

Re: Mutterschutz / Regelung mit dem AG

Hallo Heike!
Im Internet kann man beim Familienministerium Broschüren zu Mutterschutz, Elternzeit, Kindergeld etc. bestellen.
Kostenlos und sehr informativ!
LG
Anja

Re: Mutterschutz / Regelung mit dem AG

Dankeschöööööön, jetzt bin ich wieder etwas schlauer.
Schönes W-Ende und liebe Grüße Heike
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen