Mutterschaftsgeld etc.....
hmmm...vielleicht kann mir von euch ja ein wenig darüber sagen.
Geht um folgendes und ist ein wenig verzwickt:
Seit fast 2 Jahren lebe ich in Scheidung. Auf Grund mehrerer Umstände (Zusammenbruch, mehrere Monate Klinikaufenthalt, mein Alter etc.) gelang es mir 2000 leider nicht eine Arbeit zu finden und erhielt auch kein ***Arbeitslosengeld. Anfang 2001 wurde ich schwanger.
***Arbeitslosengeld bekam ich keines, da ich a. 21 Jahre lang nicht *offiziell* erwerbstätig war und wir b. selbständig waren und ich ohne jegliche Versicherung/ohne Lohn etc. für meinen Noch Mann tätig war.
Jetzt befinde ich mich ja in der 34 oder 35 SSW, also Mutterschutz.
Nun stehe ich da mit meinem kurzen Hemd und weiß nicht, was mir auf Grund der Schwangerschaft und auch nach der Entbindung zusteht :-( .
Kann mich von euch vielleicht jemand *aufklären* ?
Herzlichen Dank im voraus :-)
Micha
Re: Mutterschaftsgeld etc.....
Auf jeden Fall steht dir Erziehungsgeld zu, da du ja nicht erwerbstätig und wohl auch sonst keine Sozialbezüge erhälst (?) den vollen Betrag: in den ersten 6 Monaten also 900/Monat und dann entweder 7.-24. Monat 600/Monat oder 7.-12. Monat 900/Monat. Die Anträge gibt es beim Versorgungsamt. Die sind wohl anscheinend recht nett dort. Besorg dir den Antrag schon vorher, der ist nämlich ziemlich umfangreich. In NRW gibt's leider kein Landeserziehungsgeld, das würde man dann nach dem Bundeserziehungsgeld bekommen.
Deine Krankenversicherung vom Staat aus besteht auf jeden Fall so lange wie du Erziehungsgeld bekommst.
Arbeitslose bekommen das Mutterschaftsgeld in Höhe der bisherigen Leistung der Arbeitslosenversicherung, unabhängig davon, ob Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld.
Das alles steht ausführlich in einem Buch: Erziehungsgeld Mutterschutz Elternzeit von Jochem Grönert, Falken Taschenbuch für 19,90 DM
Alles Gute noch
Callina
Re: Vielen Dank Callina! Das Buch...
Und stimmt, ich erhalte keinerlei Sozialbezüge.
Lieber Gruß
Micha
Re: Mutterschaftsgeld etc.....
Bronte
Re: Mutterschaftsgeld etc.....
Re: Mutterschaftsgeld etc.....
Vielleicht ist dies ja auch eine eigene Bundeslandregelung ? Na ja, egal :-)
LG Bronte
Re: Mutterschaftsgeld etc.....
an callina
eine frage, steht in dem buch auch rechtliches bezügl. mutterschutz?
also wie z.b. freistellung des AG zu vorsorgeterminen, kündigungsschutz u.a.?
lieben dank,
monique
Re: an callina
Kündigen darf er dich frühestens 4 Monate nach der Entbindung. Für Vorsorgetermine muß er dir ersatzlos freigeben, darf dir auch nix vom Lohn abziehen. Man sollte aber schon gucken daß man das auch mal abends macht oder so :) guter Wille und so :)
Auch wenn man stillt bekommt man frei. Man darf während der SS jederzeit Pausen machen und darf keine Überstunden und keine Schichtarbeit machen. Steht alles ganz genau in dem Buch. Ich finde es echt gut...
Re: Mutterschaftsgeld etc.....
geh mal zu Profamilia oder ähnliches (weiß nicht, was du in deiner Nähe hast)! Die sind dort nett und geben gute Auskünfte!
So gibt es z.B. kirchliche Stellen, die "mittellosen" Schwangeren (auch ohne Mitgliedschaft!) eine Einmalsumme geben um z.B. Anschaffungen für´s Kind zu tätigen.
Es sind natürlich keine wahnsinnigen Beträge, aber wenn es dir doch zusteht!
Versuch es!
Viel Erfolg
Katrin
Werde, wie Katrin vorschlug...
Re: Werde, wie Katrin vorschlug...
beim Bundesministerium für Famielie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es kostenlos eine Broschüre über Erziehungsgeld und Elternzeit. Kannst Du direkt über das Internet bestellen: www.bmfsfj.de
Gruß Frauke
Info über Erziehungsgeld und Elternzeit kostenlos!
Beim Bundesministerium für Fanielen, Senioren, Frauen und Jugend gibt es eine Broschüre über Erziehungsgeld und Elternzeit kostenlos. Kannst Du direkt über das Internet bestellen: www.bmfsfj.de
Gruß Frauke
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