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Mal was Rechtliches/Finanzielles - länger...

Hallo, ich hab GAAANZ viele Fragen an Euch :o) Ab Mai kommenden Jahres werde ich arbeitlos sein (mein Vertrag läuft aus, & zu diesem Zeitpunkt werde ich ca. 4 Monate lang Erziehungsgeld bekommen haben). Dazu habe ich 3 Fragen: 1. Kann ich Arbeitslosengeld beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen? - Wenn nein, bin ich verpflichtet, mich in den kommenden 2 Jahren auch auf VOLLzeit-Stellen oder Jobs zu bewerben, die nicht meinem Berufsprofil entsprechen? 2. Falls ich Arbeitslosengeld erhalte, wie LANGE bekomme ich es? Die vollen 2 oder 3 Jahre? Und 3.: Falls ich Arbeitslosengeld beziehen kann, werde ich zusätzlich Erziehungsgeld bekommen, oder erhalte ich einfach einen höheren Prozentsatz meines vorherigen Gehalts? Sehr viele Fragen, ich weiß. Würde mich trotzdem über Hilfe freuen. Besten Gruß, Joan
Bisherige Antworten

Re: Mal was Rechtliches/Finanzielles - länger...

Also meines Wissens kannst du Arbeitslosengeld ODER Erziehungsgeld beziehen, aber nie beides zusammen!
Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss! dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Da gibt es kein wenn und aber.
Arbeitslosengeld gibt es max. 1 Jahr lang, es sei denn du bist über 50, da gibt es andere Regelungen.
Erziehungsgeld gibt es max. 2 Jahre.
Es wäre besser, du würdest dich beim Arbeitsamt im Vorfeld beraten lassen. LG Tera

Re: Mal was Rechtliches/Finanzielles - länger...

Soweit ich weiß kannst du nicht beides, Arbeitslosengeld und Erziehunggeld bekommen, eines von beidem. Bei Arbeitslosengeld mußt du auch arbeiten wollen. Aber ich bin nicht sicher ob du mit Kind einen Ganztagsjob suchen mußt. Laß dich beim Arbeitsamt beraten. Solange du Erziehunggeld bekommst bist du aber auf jeden Fall über Arbeitsamt krankenversichert, auch dein Kind...
LG Callina

Re: Mal was Rechtliches/Finanzielles - länger...

Hallo,
also seit dem 01.01.01 ist es unter Umständen möglich Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld fordere Dir mal eine Broschüre über Elternzeit an, gibts glaube ich bei der Stadt) gleichzeitig zu beziehen, allerdings wird das Arbeitslosengeld ja auf das Erziehungsgeld angerechnet und und ob dann davon noch etwas übrig bleibt ist fraglich. Du kannst Dich dem Arbeitsmarkt auch Teilzeit zur Verfügung stellen (z.B. 20 Stunden wchtl.), dann würde allerdings das Arbeitslosengeld auf die Stundenzahl gekürzt werden. Mit Kind bekommst Du einen höheren Prozentsatz als ohne (67 anstatt 60%)und über das Arbeitsamt ist man nur krankenversichert wenn man von da auch Geld bekommt, also nicht automatisch wenn man im Erziehungsurlaub und arbeitslos ist.
Aber lass Dich beim Arbeitsamt nochmal genau beraten, hol Dir am besten nen Termin, damit man auch genug Zeit für Dich hat.
LG Janna
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