Mal eine finanzielle Frage...
Sorry, von allen anderen Stellen habe ich Adressen, aber irgendwie bin ich mir ziemlich unsicher...
Liebe Grüße, eure Rosanna
Re: Mal eine finanzielle Frage...
ich bin 'ne Kollegin von Dir und mein Mutterschutz fängt am ersten Schultag an (Klasse Timing, ne?). An dem Tag werde ich auch verbeamtet und damit beginnen die Probleme, denn dann ist wieder alles ganz anders. Daher meine Frage an Dich, bist Du auch verbeamtet und wie machst Du das dann mit der Krankenkasse? Denn als Beamtin kann man sich nicht familienversichern!!! Bekommt übrigens auch kein Mutterschaftsgeld! Also ich find's total verwirrend. Falls Du in der gleichen Situation bist, melde Dich doch mal, vielleicht können wir Licht ins Dickicht bringen.
Gruß, kerstin (34 SSW)
An Kerstin
Also, ich bin rein arbeitstechnisch noch Angestellte meiner Schule, habe aber auf dem Papier die Verbeamtung (1 Woche vor Schuljahresende. Ich musste aber den Eid noch nicht ablegen, das kommt erst, wenn ich wieder in den Schuldienst eintrete, und auch erst dann müsste ich mich wieder privat versichern. Tut mir Leid, dass ich dir keine andere Antwort geben konnte, aber frag mal nach, ob du deine Verbeamtung nicht auch pro forma bekommst und dann erst beim erneuten Schuleintritt das alles in Kraft tritt. Einfach beim OSA anrufen und sich erkundigen, bei mir waren sie eigentlich sehr freundlich und hilfsbereit.
Liebe Grüße, deine Rosanna
Landes- oder Bundesbeamte?
Kindergeld kann erst mit Geburtsurkunde (ist so ein Zettel dabei) beantragt werden. Bei mir ist auch der AG dafür zuständig. Erziehungsgeld kann ebenfalls erst mit Urkund ebeantragt werden. Der Zeitraum von 6 Monaten beginnt mit dem Geburtsdatum. Die ersten 8 Wochen übersteigt aber der Verdienst (in der Regel) den Betrag, so dass erst NACH den 8 Wochen die 600 (bzw. 900 je nach dem welche Regelung ihr wählt) gezahlt werden.
Familienversichert geht nicht, weil Beihilfeanspruch. Ich muss ganz normal meinen Anteil Versicherung weiter zahlen. Ab dem 7. Lebensmonat erstattet mein AG die Beträge, sofern ich weiter Erziehungsgeld bekäme (wer hat das schon bei den niedrigen Grenzen???). Steuerklasse mit Kind kann ebenfalls erst mit Geburtsurkunde eingetragen werden.
Viele Grüße Katrin
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