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Mal eine finanzielle Frage...

Wann beantragt ihr denn Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld? Wann klärt ihr ab, wie ihr das mit der Krankenkasse macht (ja, wie denn?: weiterhin ohne Beitrag zu leisten in der KK bleiben, oder beim Mann mit versichert?)? Ich sitze hier gerade vor der Info und weiß echt nicht, wie das so gehen soll. Und wie ist das mit dem Kindergeld? Weiß ja keiner, dass ich schwanger bin, wie soll dann bei meinem Mann auf der Steuerkarte 1 Kind draufstehen? Welche Unterlagen muss ich denn dann wem schicken?
Sorry, von allen anderen Stellen habe ich Adressen, aber irgendwie bin ich mir ziemlich unsicher...
Liebe Grüße, eure Rosanna
Bisherige Antworten

Re: Mal eine finanzielle Frage...

Hallo Rosanna,
ich bin 'ne Kollegin von Dir und mein Mutterschutz fängt am ersten Schultag an (Klasse Timing, ne?). An dem Tag werde ich auch verbeamtet und damit beginnen die Probleme, denn dann ist wieder alles ganz anders. Daher meine Frage an Dich, bist Du auch verbeamtet und wie machst Du das dann mit der Krankenkasse? Denn als Beamtin kann man sich nicht familienversichern!!! Bekommt übrigens auch kein Mutterschaftsgeld! Also ich find's total verwirrend. Falls Du in der gleichen Situation bist, melde Dich doch mal, vielleicht können wir Licht ins Dickicht bringen.
Gruß, kerstin (34 SSW)

An Kerstin

Hallo Kerstin!
Also, ich bin rein arbeitstechnisch noch Angestellte meiner Schule, habe aber auf dem Papier die Verbeamtung (1 Woche vor Schuljahresende. Ich musste aber den Eid noch nicht ablegen, das kommt erst, wenn ich wieder in den Schuldienst eintrete, und auch erst dann müsste ich mich wieder privat versichern. Tut mir Leid, dass ich dir keine andere Antwort geben konnte, aber frag mal nach, ob du deine Verbeamtung nicht auch pro forma bekommst und dann erst beim erneuten Schuleintritt das alles in Kraft tritt. Einfach beim OSA anrufen und sich erkundigen, bei mir waren sie eigentlich sehr freundlich und hilfsbereit.
Liebe Grüße, deine Rosanna

Landes- oder Bundesbeamte?

Hallo, also ich bin LB. Mutterschutzgeld gibt es bei mir nicht, es wird ganz normal Gehalt weiter gezahlt (also gleiche Höhe, ohne jegl. Antrag, bis Ende MuSchu).
Kindergeld kann erst mit Geburtsurkunde (ist so ein Zettel dabei) beantragt werden. Bei mir ist auch der AG dafür zuständig. Erziehungsgeld kann ebenfalls erst mit Urkund ebeantragt werden. Der Zeitraum von 6 Monaten beginnt mit dem Geburtsdatum. Die ersten 8 Wochen übersteigt aber der Verdienst (in der Regel) den Betrag, so dass erst NACH den 8 Wochen die 600 (bzw. 900 je nach dem welche Regelung ihr wählt) gezahlt werden.
Familienversichert geht nicht, weil Beihilfeanspruch. Ich muss ganz normal meinen Anteil Versicherung weiter zahlen. Ab dem 7. Lebensmonat erstattet mein AG die Beträge, sofern ich weiter Erziehungsgeld bekäme (wer hat das schon bei den niedrigen Grenzen???). Steuerklasse mit Kind kann ebenfalls erst mit Geburtsurkunde eingetragen werden.
Viele Grüße Katrin
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