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Kurze Frage zum leidigen Geld....

Hallo allerseits,
melde mich aus einem wunderschönen Urlaub zurück. UNd gleich mit einer kurzen Frage, die mir bisher noch niemand so richtig beantworten konnte: Es gibt doch Erziehungsgeld, für das allerdings Einkommensgrenzen gelten. Angeblich gibt es aber noch einen anderen Zuschuss von ca. 600 Mark im Monat, der - unabhängig vom Einkommen - jeder Mutter nach der Geburt mindestens ein halben Jahr lang gezahlt wird. Allerdings nur auf Antrag. Wie heisst dieser Zusschuss und wo bekomme ich Infos darüber? Vielen Dank und LG Julischka
Bisherige Antworten

Davon habe ich noch nie gehört! Sag' Bescheid, wenn Du etwas rauskriegst;-)

Bundeserziehungsgeld

Hallo Ihr Zwei,
was Julischka meint, ist das "Bundeserziehungsgeld". Es ist tatsächlich in den ersten 6 Monaten unabhängig vom Einkommen, danach ist aber für die meisten nichts mehr zu holen. Beantragen muß man es beim Amt für Versorgung und Familienförderung (gehört wohl zum Sozialamt). Übrigens gibt es die 600 DM auch unabhängig von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe.
LG
Tina :-)

von wegen - schön wär's!!

Habe mich doch grade furchtbar gefreut, weil ich dachte, mein Männe & ich kriegen vielleicht doch noch eine müde Markt von Vater Staat - is aber nicht!
Dieses Bundeserziehungsgeld ist leider NICHT unabhängig vom Einkommen, sondern auf DM 100.000,- im Geburtsjahr begrenzt. Diese Summe gilt aber nur für das Einkommen des Partners... ist ein bißchen kompliziert. Ihr findet aber alle Infos in jeder Suchmaschine unter dem entsprechnenden Stichwort!
Grüße, Tanja

Du hast recht - sind aber 100.000 DM Nettoeinkommen. o. T.

Re: von wegen - schön wär`s!!

Hallo,
es ist leider so, wie Tanja sagt. Anmerken möchte ich nur, dass es sich bei den DM 100.000,00 um das Bruttoeinkommen handelt. Meines Wissens wird bei Verheirateten das Gesamteinkommen als Berechnungsgrundlage angesetzt. Ich gehe auch leer aus, aber immerhin bekommen wir ja Kindergeld von DM 300,00 monatlich. :-))
Liebe Grüße
Senta

Re: von wegen - schön wär`s!!

Bei den 100.000,- handelt es sich weder um Brutto- noch um Netto-Einkommen, sondern um das ZU VERSTEUERNDE Einkommen (also Brutto minus Werbungskosten, Pauschbeträge etc.) Und diese Grenze gilt für den (Ehe-??) Partner, wenn ihr nach der Geburt nicht mehr arbeitet. Wenn Ihr "ein bißchen" arbeitet, wird das mit angerechnet.
Ist echt ein bißchen kompliziert, aber wenn wir in den nächsten Wochen alle im Muschu sind, haben wir ja massig Zeit, uns mit derlei langweiligen (aber evtl. lukrativen...) Themen zu befassen ;-)))
Wir gehen jedenfalls bis auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag leer aus, aber man sollte ja auch nicht meckern, wenn der Göttergatte gut verdient...
Euch allen viel Erfolg beim Rechnen - im Internet ist übrigens auch ein Rechner drin, der das alles automatisch macht - Ihr müßt nur "Eure" Werte eingeben!

Re: von wegen - schön wär`s!!

Hallo Tanja,
wo finde ich diesen tollen Rechner? Das Internet ist soooo groß und unter den Suchwort Erziehungsgeld hatte ich überanklickbar viele Ergebnisse.
Vielen Dank,
Susanna

Re: von wegen - schön wär`s!!

Hi Susanna!
Also: Suchmaschine Lycos, Stichwort "Bundeserziehungsgeld", da dann gleich der erste Link, dort wiederum das 2. Stichwort ("Wer kann BEG erhalten?") Dort kommt irgendwann in der 2. Hälfte der Link zum Rechner.
Good luck!

Danke, ich hab´s gefunden...

... aber gibt es nicht vielleicht noch anderswo einen Rechner, der für uns einen rechtsverbindlichen Anspruch von mehr als 0,- DM ausrechnet?

Re: Danke, ich hab´s gefunden...

Sag' mir unbedingt Bescheid, wenn du diesen Rechner gefunden hast... ;-))

Re: Kurze Frage zum leidigen Geld....

Du meinst das Bundeserziehungsgeld! Das es in den ersten 6 Monaten einkommensunabhängig gezahlt wird, stimmt allerdings nur bedingt - das Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse) wird angerechnet! Ab dem 7. Monat wird es dann abhändig vom Einkommen der Eltern gezahlt - bis max. zum 24. Lebensmonat des Kindes. In einigen Bundesländern kann für das 3. Lebensjahr noch Landeserziehungsgeld beantragt werden (da sind die Einkommensgrenzen jedoch niedriger). Wo du Erziehungsgeld beantragen kannst, hängt von deinem Bundesland ab - bei uns in Baden-Württemberg ist die Landeskreditbank BW dafür zuständig (hier gibt's übrigens auch Landeserziehunggeld) und Anträge gibt's auf dem Rathaus. LG, Gipsy

Re: Kurze Frage zum leidigen Geld....

Das stimmt, wie wir gestern mit Schrecken beim Versorgungsamt feststellen mußten. Ich dachte immer, es gibt 6 Monate Erziehungsgeld n a c h dem Mutterschutz und hatte die 600 DM schon fest eingeplant. Nun sind es de facto nur noch 4 Monate, weil im Mutterschutz das Erziehungsgeld mit dem Gehalt+Mutterschutzgeld verrechnet wird. Schweinerei! Gruß Mala
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