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Krankenversicherung

Hi Ihr Lieben, diese Frage wurde bestimmt auch schon 20.000mal gestellt, aber ich weiß es immer noch nicht. Was macht es für einen Unterschied, bei wem der Kleine mit krankenversichert wird (wir sind beide in der gleichen gesetzlichen KK)? Geht man dann einfach nach der Geburt mit der Geburtsurkunde hin und lässt das Kind mitversichern, oder wie geht das? *hääää??*
Viele Grüße, Caro
Bisherige Antworten

Re: Krankenversicherung

Hallo Caro!
Wenn dein Kleines auf der Welt ist, dann schickst du der KK eine Kopie der Geburtsurkunde. Es kommt darauf an, ob du weiterhin arbeitest (also gleich nach dem Mutterschutz), dann kann das Kind auch bei dir mitversichert sein. Falls du aber erst einmal eine Auszeit nimmst, bietet es sich an, dass dein Kleines bei deinem Mann mitversichert ist, denn dann seid ihr zu dritt bei deinem Mann mitversichert ohne Aufpreis des Kostenanteils, und du musst ja eh als nicht Erwerbstätige keinen Beitrag mehr zahlen. Soweit sind jedenfalls die Angaben, die mein Versicherungsberater mir gegeben hat. Ruf doch zur Abklärung einfach nochmal deine KK an, die geben dir sicher Auskunft.
Liebe Grüße, deine Rosanna
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