Krankenkasse und Bauch
Ich habe mal wieder zwei Fragen:
Muß ich selbst der Krankenkasse eigentlich mitteilen, dass ich schwanger bin?
Oder geht das automatisch über den Arzt?
Und... mein Bauch spannt soooooo!!!!!!!!
Wenn ich tief einatmen will, habe ich echt das Gefühl, dass die Haut platzt:
Kennt Ihr das auch?????
LG
Mara
Re: Krankenkasse und Bauch
Re: Krankenkasse und Bauch
soweit ich weiß ist das folgendermaßen:
Deine Krankenkasse bekommt ja über die Abrechnungen durch den Arzt automatisch mit, daß Du schwanger bist.
Spätestens 6 Wochen vor Geburt solltest Du Dich (oder es macht Dein Arbeitgeber) aber bei der Krankenkasse melden. Dafür bekommt man wohl vom Arzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Denn während des Mutterschutzes zahlt die Krankenkasse einen bestimmten Betrag, den Rest muß der Arbeitgeber übernehmen.
Ansonsten: greif doch mal zum Hörer und rufe Deine Krankenkasse an. Es muß ja nicht alles auf den letzten Drücker passieren.
Alles Gute noch
ALex?
Re: Krankenkasse und Bauch
vor ein paar Tagen habe ich aus einem anderen Grund auch mit meiner KK telefoniert. Und dann habe ich diesen armen Mann auch gleich gelöchert. 6-7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bekommst Du von Deinem Arzt eine Bescheinigung über den Termin. Den reichst Du möglichst schnell bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt dann einen Vorschuß vom Mutterschaftsgeld (bei meiner sind es gleich 1050 DM = 25*6*7, also der gesamte Anteil der KK für die 6 Wochen). Dieser wird auch nicht mehr zurückverlangt, wenn das Kind eher kommt, nur aufgestockt, wenn es länger dauert. Der AG zahlt seinen Anteil (Lohn - 25DM pro Tag) taggenau. Nach der Entbindung bekommst Du eine Geburtsbescheinigung, die mehrer Blätter enthält. Eines davon ist für die KK bestimmt. Wenn Du das einreichst erhälst Du noch das Geld für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt (oder 12 bei Mehr- oder Frühgeburten). Außerdem erhält Dein Kind sofort eine eigene KK-Karte mit der Versichertennummer von Dir oder Deinem Mann (je nachdem bei wem es mitversichert wird). Deine Mitgliedschaft in der KK ist während des Mutterschutzes beitragsfrei, Du bist aber selbst versichert. Erst für den Erziehungsurlaub kommst Du, fallst Du nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest, zu Deinem Mann in die Familienversicherung. Meld Dich doch mal bei Deiner KK, ich habe gleich einen Packen Prospekte über die Leistungen in der SS und danach bekommen.
Viele Grüße,
Susanna
Re: Krankenkasse und Bauch
-
Jungen oder Mädchen zeugen: Wie bekomme ich...
Seit jeher versuchen Eltern, das Geschlecht ihres Nachwuchses zu beeinflussen. So kann es klappen. → Weiterlesen
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen
-
Ultraschall: Messdaten (Sonodaten)...
KU, AU, APD, ATD, BPD & Co.: Vergleiche hier die Ultraschallwerte & Babys Gewicht mit Durchschnittswerten für jede SSW! → Weiterlesen
-
Senkwehen: So fühlt es sich an, wenn dein...
Geht die Geburt jetzt los? Senkwehen sind ein Anzeichen, dass sich das Baby vorbereitet. → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
AU, KU, BPD & Co.: Die Messdaten in der...
Die wichtigsten Werte und worauf es hindeuten kann, wenn sie außerhalb der Norm liegen. → Weiterlesen
-
13. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Wie groß ist dein Baby in der 13. SSW, welche Entwicklung vollzieht sich gerade? → Weiterlesen
-
6. SSW: Ab dieser Woche schlägt das Herz...
In der 6. Schwangerschaftswoche entwickelt sich dein Baby rasant weiter. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen
-
Vorderwandplazenta: Das bedeutet sie für...
Welchen Einfluss hat eine Plazenta im vorderen Bereich der Gebärmutter und können durch sie Komplikationen entstehen? → Weiterlesen