Suchen Menü

Krankenkasse und Bauch

Hallo Ihr lieben Mitschwangeren!
Ich habe mal wieder zwei Fragen:
Muß ich selbst der Krankenkasse eigentlich mitteilen, dass ich schwanger bin?
Oder geht das automatisch über den Arzt?
Und... mein Bauch spannt soooooo!!!!!!!!
Wenn ich tief einatmen will, habe ich echt das Gefühl, dass die Haut platzt:
Kennt Ihr das auch?????
LG
Mara
Bisherige Antworten

Re: Krankenkasse und Bauch

Zur Krankenkasse kann ich nichts sagen, da ich in der Schweiz wohne. Und zum Bauch: Meiner spannte gestern wieder mal so arg. Plus Ziehen in allen Bändern. Unser Zwerg scheint mal wieder zu wachsen. Hihi. Am Donnerstag ist nämlich US-Termin, da will er oder sie bestimmt Eindruck machen! :-) Ich öle meinen Bauch dann immer besonders gut ein, das entlastet die Haut ein bisschen (mein Favorit: Lavendelöl, tut auch meiner Seele gut). LG Karin (24. SSW)

Re: Krankenkasse und Bauch

Hallo,
soweit ich weiß ist das folgendermaßen:
Deine Krankenkasse bekommt ja über die Abrechnungen durch den Arzt automatisch mit, daß Du schwanger bist.
Spätestens 6 Wochen vor Geburt solltest Du Dich (oder es macht Dein Arbeitgeber) aber bei der Krankenkasse melden. Dafür bekommt man wohl vom Arzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Denn während des Mutterschutzes zahlt die Krankenkasse einen bestimmten Betrag, den Rest muß der Arbeitgeber übernehmen.
Ansonsten: greif doch mal zum Hörer und rufe Deine Krankenkasse an. Es muß ja nicht alles auf den letzten Drücker passieren.
Alles Gute noch
ALex?

Re: Krankenkasse und Bauch

Hallo Mara,
vor ein paar Tagen habe ich aus einem anderen Grund auch mit meiner KK telefoniert. Und dann habe ich diesen armen Mann auch gleich gelöchert. 6-7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bekommst Du von Deinem Arzt eine Bescheinigung über den Termin. Den reichst Du möglichst schnell bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt dann einen Vorschuß vom Mutterschaftsgeld (bei meiner sind es gleich 1050 DM = 25*6*7, also der gesamte Anteil der KK für die 6 Wochen). Dieser wird auch nicht mehr zurückverlangt, wenn das Kind eher kommt, nur aufgestockt, wenn es länger dauert. Der AG zahlt seinen Anteil (Lohn - 25DM pro Tag) taggenau. Nach der Entbindung bekommst Du eine Geburtsbescheinigung, die mehrer Blätter enthält. Eines davon ist für die KK bestimmt. Wenn Du das einreichst erhälst Du noch das Geld für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt (oder 12 bei Mehr- oder Frühgeburten). Außerdem erhält Dein Kind sofort eine eigene KK-Karte mit der Versichertennummer von Dir oder Deinem Mann (je nachdem bei wem es mitversichert wird). Deine Mitgliedschaft in der KK ist während des Mutterschutzes beitragsfrei, Du bist aber selbst versichert. Erst für den Erziehungsurlaub kommst Du, fallst Du nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest, zu Deinem Mann in die Familienversicherung. Meld Dich doch mal bei Deiner KK, ich habe gleich einen Packen Prospekte über die Leistungen in der SS und danach bekommen.
Viele Grüße,
Susanna

Re: Krankenkasse und Bauch

zur Info, Du bist erstr, wenn Dein Erziehungsurlaub vorbei ist, Du nicht wieder schwanger bist und dann gekündigt hast und kein versicherungspfl. Einkommen hast bei Deinem Mann mitversichert!!!
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen